Unfallversicherung
Hinweis des Administrators: Infos sind nicht aktuell. Ob diese bald überarbeitet oder komplett von der Seite genommen werden, steht noch nicht fest.
Alle Studierenden sind kraft Gesetzes bei allen Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule in Verbindung stehen, gegen Unfall versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt also nur diejenigen Fälle, die den Hochschulbereich, die damit verbundenen Lehrveranstaltungen und den direkten Weg dorthin/von dort betreffen. Dies umfasst auch die Teilnahme an Praktika, wenn diese der rechtlichen und organisatorischen Verantwortung der Hochschule unterstehen. Bei Sportstudierenden sind Unfälle im normalen Ausbildungsbereich, bei anderen Studierenden Unfälle während des Hochschulsports mitversichert. Zum Versicherungsumfang im Einzelnen: Unfallkasse Baden-Württemberg, http://www.uk-bw.de.
Träger der Versicherung ist das Land, die Kosten werden aus Steuermitteln finanziert, für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei. Bei einem Unfall mit gesundheitlichen Folgen habt Ihr Anspruch auf ärztliche Versorgung. Ihr solltet die ÄrztIn darauf hinweisen, dass ihr einen Hochschulunfall erlitten habt. Für Sachschäden ist nicht die Unfallversicherung zuständig.
Die Unfälle sind mittels Unfallanzeige, für die Ihr ein Formular auf der Internetseite des Studentenwerks findet, beim Studentenwerk zu melden. Bitte legt unbedingt eine Kopie Eurer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung bei, da der Antrag ansonsten nicht bearbeitet werden kann.
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Recht & Personal
Telefon: 54-2663
Email: rp4@stw.uni-heidelberg.de
WWW: http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de
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