Kinder- und Jugendamt
Beratungen - Bei Fragen, Problemen, finanziellen Nöten im Zusammenhang mit Kindern:
Im Folgenden noch einige Infos zu einzelnen Abteilungen:
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Soziale Dienste - Zuständig für: Beratung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes, Jugendgerichtshilfe, Mitwirkung im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren, Adoptions- und Pflegestellenvermittlung und Hilfen zu Erziehung, für junge Volljährige und für seelisch behinderte junge Menschen. 583764/583809
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Kinder- und Jugendförderung - Zuständig für: offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, Kinderbüro, Suchtprävention, Medienberatung, Kinder- und Jugendschutz, Haus der Jugend. 583798
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Wirtschaftliche Jugendhilfe - Zuständig für: Finanzielle Hilfen bei Kindertagesstättenbesuch, Kinder- und Jugenderholung, Pflegestellen und Heime.
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Unterhaltsvorschuss: In Fällen, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil nicht mind. Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs erhält, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden, (d.h. das Jugendamt springt ein und verklagt seinerseits den nichtzahlenden Elternteil - zu empfehlen also nur bei völligem Verkrach zwischen den Eltern). Anträge sind beim Kinder- und Jugendamt erhältlich. Hier können auch Infos darüber eingeholt werden, welche Nachweise für einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß notwendig sind. 583787 bzw. 583790
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Amtspflegeschaften und -vormundschaften bei nichtehelichen Kindern, Unterhaltsbeistandschaften: 583793 bzw. 583824
Fischmarkt 2
69117 Heidelberg
Sprechzeiten: Beratungen sind nach telefonischer Vereinbarung oder Di, Do, Fr 8-12 möglich
Telefon: 58-3150
Alte Eppelheimer Str. 50
69115 Heidelberg
Telefon: 52-2509, 2511