Einklagen von Studienplätzen

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Über die Möglichkeit sich in Studienplätze einzuklagen wurde und wird kontrovers diskutiert. Die rechtliche Grundlage hierfür liefert das sogenannte Numerus Clausus (NC) Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang der 70er Jahre. Bei diesem Urteil wurden die Unis von gerichtlicher Seite her dazu verpflichtet, ihre Studienplatzkapazitäten voll auszuschöpfen, um jeden Studierwilligen, der über die formalen Zulassungsvoraussetzungen verfügt (Abitur), den Studienplatz seiner Wahl auch anbieten zu können. Erst bei Überschreitung dieser Kapazitäten dürfen die Unis über Zulassungsverfahren die Zahl der Studienplätze beschränken. Das Gericht und die damaligen KlägerInnen berufen sich dabei auf den Artikel 12 im Grundgesetz, der die freie Berufswahl für jeden garantieren soll. Die Studienplatzklage setzt nun genau bei dieser Kapazitätsverordnung an. Gelingt es den Klägern und Klärgerinnen der entsprechenden Hochschule nachzuweisen, dass sie ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpft, dann ist diese dazu verpflichtet diese freien Plätze auch zur Verfügung zu stellen. Dann kommen die KlägerInnen zum Zug - vorausgesetzt sie haben sich vorher formal für den Studienplatz beworben und wurden abgelehnt. Auf diesen Ablehnungsbescheid muss dann geklagt werden um zum Erfolg zu kommen, dies ist dann oftmals die einzige Möglichkeit sich in NC Studiengänge einzuklagen, bei der die Chancen aufgrund der Abiturnoten sehr gering sind und/oder sehr viele Wartesemester in Kauf genommen werden müssen. Praktisch können die Erfolgsaussichten je nach Hochschule sehr unterschiedlich sein, genau wie die Kosten für eine solche Klage variieren können. Aus diesem Grund gibt es auch im Netz sehr viel Literatur genau zu dem Thema zu finden, genauso wie es Anwälte gibt, die sich auf das Einklagen von Studienplätzen spezialisiert haben. Generell lässt sich sagen, dass die Zulassungsverfahren der einzelnen Hochschulen mitunter sehr kompliziert sein können und dass die meisten StudienbewerberInnen sich an mehreren Hochschulen bewerben, so dass viele Plätze am Ende des Bewerbungsverfahrens wieder frei werden, da sich einige BewerberInnen für eine andere Hochschule entschieden haben. Damit muss die Hochschule rechnen und dabei besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass sie sich verspekuliert und Studienplätze eventuell nicht genutzt werden. Das alles nachzuweisen und nachzuprüfen kostet viel Zeit und Geld, so dass es in solchen Fällen oftmals zu einem Vergleich zwischen KlägerInnen und Uni kommt, dabei zieht in der Regel der Kläger seine Klage zurück und bekommt im Gegenzug von der Uni den angestrebten Studienplatz. Das alles sind aber nur Erfahrungswerte und wie die Chancen an der Uni Heidelberg stehen wissen wir nicht, da wir hierzu noch nicht recherchiert haben. Unser Tipp ist, sich in solchen Fällen direkt an die Fachschaft des entsprechenden Faches zu wenden und dort nach Erfahrungswerten zu fragen. Es gibt aber auch einige Studierendenvertretungen (Asten) von Hochschulen wie z.B der TU Berlin, HU Berlin und der Uni Hamburg, die ausführliche Leitfäden entwickelt haben um Klagewilligen den Weg aufzuzeigen und zu erleichtern. Darauf verweisen wir natürlich gerne, allerdings mit dem Zusatz, dass dies nur beschränkten Nutzen hat, weil wie schon erwähnt Kosten und Erfolgsaussichten von Hochschule zu Hochschule variieren, aber für einen Einstieg in das Thema doch sehr hilfreich sein kann.


Leitfaden der TU Berlinhttp://asta.tu-berlin.de/sonstiges/HOWTO_Einklagen.pdf


Blog des AStA der FU Berlin zum Thema: Einklagenhttp://astafu.blogsport.de/2009/02/10/einklagen-und-rechtschutzversichereung-ausfuehrliches-informationsblatt-erschienen/


Leitfaden der Uni Hamburghttp://www.asta-uhh.de/uploads/media/Studienplatzbeschaffung2008.pdf


Leitfaden der HU Berlinhttp://www.refrat.hu-berlin.de/einklagen/


Leitfaden der TFH Berlinhttp://public.beuth-hochschule.de/~asta/99/esem/klage/klage.htm


http://www.studis-online.de/StudInfo/studienplatzklage.php