Die Umsetzung an der Universität Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen
Balou (Diskussion | Beiträge) |
Balou (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Im Juni 2006 wurde an der Universität Heidelberg eine beratende Senatskommission „Studiengebühren“ zur Umsetzung des LHGebG an der Universität Heidelberg eingesetzt. Bei der Besetzung dieses Gremiums einigte man sich nach massivem studentischen Protest auf eine drittelparitätische Besetzung mit je drei Studierenden, ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. | + | Im Juni 2006 wurde an der Universität Heidelberg eine beratende Senatskommission „Studiengebühren“ zur Umsetzung des LHGebG an der Universität Heidelberg eingesetzt. Bei der Besetzung dieses Gremiums einigte man sich nach massivem studentischen Protest auf eine drittelparitätische Besetzung mit je drei Studierenden, ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. |
− | |||
− | Am 30.01.2007 verabschiedete der Senat gegen die Stimmen der studentischen Mitglieder das von der Kommission erarbeitete Konzept zur Verteilung von Studiengebühren. Das Konzept sieht vor, dass die Gebühren größtenteils an die Einheiten verteilt werden , die einen Studiengang anbieten (die „Fächer“). Die Gelder werden dabei prozentual nach der Anzahl der für ein Studienfach eingeschriebenen Studierenden verteilt. Außerdem sind Gelder für die Verwaltung und für zentrale Einrichtungen vorgesehen. Die zentralen Einrichtungen bewerben sich mit konkreten Vorhaben um Gelder aus einem zentral eingerichteten und verwalteten Fonds. Eine Befreiung von Hochbegabten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 LHGebG wird es an der Universität Heidelberg frühestens ab dem Sommersemester 2008 geben, wobei derzeit noch kein entsprechender Beschluss vorliegt. | + | <br> Am 30.01.2007 verabschiedete der Senat gegen die Stimmen der studentischen Mitglieder das von der Kommission erarbeitete Konzept zur Verteilung von Studiengebühren. Das Konzept sieht vor, dass die Gebühren größtenteils an die Einheiten verteilt werden , die einen Studiengang anbieten (die „Fächer“). Die Gelder werden dabei prozentual nach der Anzahl der für ein Studienfach eingeschriebenen Studierenden verteilt. Außerdem sind Gelder für die Verwaltung und für zentrale Einrichtungen vorgesehen. Die zentralen Einrichtungen bewerben sich mit konkreten Vorhaben um Gelder aus einem zentral eingerichteten und verwalteten Fonds. Eine Befreiung von Hochbegabten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 LHGebG wird es an der Universität Heidelberg frühestens ab dem Sommersemester 2008 geben, wobei derzeit noch kein entsprechender Beschluss vorliegt. |
− | |||
− | Zur Verteilung der Gebühren werden auf Ebene der einzelnen Fächer mehrheitlich mit Studierenden besetzte, beratende Gremien eingesetzt, die über die Verwendung der Gelder beraten und anschließend dem Fakultätsrat ein Konzept zum Beschluss vorlegen. | + | <br> Zur Verteilung der Gebühren werden auf Ebene der einzelnen Fächer mehrheitlich mit Studierenden besetzte, beratende Gremien eingesetzt, die über die Verwendung der Gelder beraten und anschließend dem Fakultätsrat ein Konzept zum Beschluss vorlegen. |
− | |||
− | Trotz energischer Versuche der studentischen VertreterInnen war es nicht möglich, die zahlenden Studierenden mit Beschlussrecht an der Verteilung zu beteiligen. Die Bemühungen scheiterten maßgeblich an den im Landeshochschulgesetz (LHG) festgeschriebenen rechtlichen Grundlagen, die eine mehrheitliche Beteiligung Studierender in beschließenden Gremien verbietet. Sie scheiterten aber auch an den professoralen Senatsmitgliedern, die sich nicht dafür einsetzen wollten, dies zu ändern. Dass eben jene „Universitätsvertreter“, die in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), beim Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und an anderer Stelle durch ihr Engagement die Einführung von Studiengebühren gezielt vorantrieben, nicht bereit sind, sich zu engagieren, wenn es um die Demokratisierung der Hochschulen oder die Einführung sozialer Klauseln geht, ist bedauernswert und zugleich bezeichnend. | + | <br> Trotz energischer Versuche der studentischen VertreterInnen war es nicht möglich, die zahlenden Studierenden mit Beschlussrecht an der Verteilung zu beteiligen. Die Bemühungen scheiterten maßgeblich an den im Landeshochschulgesetz (LHG) festgeschriebenen rechtlichen Grundlagen, die eine mehrheitliche Beteiligung Studierender in beschließenden Gremien verbietet. Sie scheiterten aber auch an den professoralen Senatsmitgliedern, die sich nicht dafür einsetzen wollten, dies zu ändern. Dass eben jene „Universitätsvertreter“, die in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), beim Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und an anderer Stelle durch ihr Engagement die Einführung von Studiengebühren gezielt vorantrieben, nicht bereit sind, sich zu engagieren, wenn es um die Demokratisierung der Hochschulen oder die Einführung sozialer Klauseln geht, ist bedauernswert und zugleich bezeichnend. |
− | <div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[Orientierung im Studium]]</div> | + | <div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[Orientierung im Studium]]</div><div id="lev3">[[Einklagen von Studienplätzen]]</div> |
Aktuelle Version vom 24. Juni 2011, 11:18 Uhr
Im Juni 2006 wurde an der Universität Heidelberg eine beratende Senatskommission „Studiengebühren“ zur Umsetzung des LHGebG an der Universität Heidelberg eingesetzt. Bei der Besetzung dieses Gremiums einigte man sich nach massivem studentischen Protest auf eine drittelparitätische Besetzung mit je drei Studierenden, ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.
Am 30.01.2007 verabschiedete der Senat gegen die Stimmen der studentischen Mitglieder das von der Kommission erarbeitete Konzept zur Verteilung von Studiengebühren. Das Konzept sieht vor, dass die Gebühren größtenteils an die Einheiten verteilt werden , die einen Studiengang anbieten (die „Fächer“). Die Gelder werden dabei prozentual nach der Anzahl der für ein Studienfach eingeschriebenen Studierenden verteilt. Außerdem sind Gelder für die Verwaltung und für zentrale Einrichtungen vorgesehen. Die zentralen Einrichtungen bewerben sich mit konkreten Vorhaben um Gelder aus einem zentral eingerichteten und verwalteten Fonds. Eine Befreiung von Hochbegabten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 LHGebG wird es an der Universität Heidelberg frühestens ab dem Sommersemester 2008 geben, wobei derzeit noch kein entsprechender Beschluss vorliegt.
Zur Verteilung der Gebühren werden auf Ebene der einzelnen Fächer mehrheitlich mit Studierenden besetzte, beratende Gremien eingesetzt, die über die Verwendung der Gelder beraten und anschließend dem Fakultätsrat ein Konzept zum Beschluss vorlegen.
Trotz energischer Versuche der studentischen VertreterInnen war es nicht möglich, die zahlenden Studierenden mit Beschlussrecht an der Verteilung zu beteiligen. Die Bemühungen scheiterten maßgeblich an den im Landeshochschulgesetz (LHG) festgeschriebenen rechtlichen Grundlagen, die eine mehrheitliche Beteiligung Studierender in beschließenden Gremien verbietet. Sie scheiterten aber auch an den professoralen Senatsmitgliedern, die sich nicht dafür einsetzen wollten, dies zu ändern. Dass eben jene „Universitätsvertreter“, die in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), beim Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und an anderer Stelle durch ihr Engagement die Einführung von Studiengebühren gezielt vorantrieben, nicht bereit sind, sich zu engagieren, wenn es um die Demokratisierung der Hochschulen oder die Einführung sozialer Klauseln geht, ist bedauernswert und zugleich bezeichnend.