Organe der akademischen Selbstverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Uniweite zentrale Organe der akademischen Selbstverwaltung]]
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Die Mitglieder der Universität werden in vier Gruppen eingeteilt: die ProfessorInnen, den wissenschaftlichen Dienst (den sogenannte Mittelbau), die Studierenden sowie die sonstigen MitarbeiterInnen. Die meisten Entscheidungen an Hochschulen werden in Gremien getroffen, in denen jeder Gruppe eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern zusteht . Der Gedanke an das Dreiklassenwahlrecht in Preußen liegt nicht fern, nur dass im Unterschied dazu nicht alle Stände gleich viele Sitze haben. Der "erste Stand", die ProfessorInnen, wählt mehr VertreterInnen als alle anderen Gruppen zusammen und stellt zusätzlich eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern kraft Amtes.
*[[Dezentrale Organe der akademischen Selbstverwaltung]]
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Beschlüsse werden so letztendlich von VertreterInnen einer Minderheit gefällt: den ProfessorInnen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 (s.u.) müssen sie über die absolute Mehrheit in allen Entscheidungsgremien verfügen. Es gibt sogar Abstimmungen, in denen nur die Mehrheit der professoralen Stimmen zählt. Die Einflussmöglichkeiten des Mittelbaus, der Studierenden oder der Mitarbeiter*innen in Administration und Technik sind entsprechend gering.
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Informationen zu den Organem der akademischen Selbstverwaltung findet ihr auf der StuRa-Seite https://www.stura.uni-heidelberg.de/wahlen-gremienarbeit/gremienarbeit.html
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Wer über die neuesten Gremientermine stets auf dem neusten Stand bleiben möchte, sollte öfters in den [http://sofo-hd.de/list?nDays=0&tag=gremien&title=Gremientermine Gremienkalender] hineinschauen.
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Aktuelle Version vom 14. Februar 2019, 13:11 Uhr

Die Mitglieder der Universität werden in vier Gruppen eingeteilt: die ProfessorInnen, den wissenschaftlichen Dienst (den sogenannte Mittelbau), die Studierenden sowie die sonstigen MitarbeiterInnen. Die meisten Entscheidungen an Hochschulen werden in Gremien getroffen, in denen jeder Gruppe eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern zusteht . Der Gedanke an das Dreiklassenwahlrecht in Preußen liegt nicht fern, nur dass im Unterschied dazu nicht alle Stände gleich viele Sitze haben. Der "erste Stand", die ProfessorInnen, wählt mehr VertreterInnen als alle anderen Gruppen zusammen und stellt zusätzlich eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern kraft Amtes.

Beschlüsse werden so letztendlich von VertreterInnen einer Minderheit gefällt: den ProfessorInnen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 (s.u.) müssen sie über die absolute Mehrheit in allen Entscheidungsgremien verfügen. Es gibt sogar Abstimmungen, in denen nur die Mehrheit der professoralen Stimmen zählt. Die Einflussmöglichkeiten des Mittelbaus, der Studierenden oder der Mitarbeiter*innen in Administration und Technik sind entsprechend gering.

Informationen zu den Organem der akademischen Selbstverwaltung findet ihr auf der StuRa-Seite https://www.stura.uni-heidelberg.de/wahlen-gremienarbeit/gremienarbeit.html

Wer über die neuesten Gremientermine stets auf dem neusten Stand bleiben möchte, sollte öfters in den Gremienkalender hineinschauen.

Organe der akademischen Selbstverwaltung