Bürgerbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt einen neutralen Vermittler bei Konflikten mit der Stadtverwaltung auf der einen und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite. Es ist der Bürgerbeauftragte, der vom Gemeinderat der Stadt Heidelberg gewählt und ehrenamtlich tätig ist. Er hat bei Konflikten auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Er kann in jedes Stadium des Verfahrens, aber nicht in laufende Rechtsstreitigkeiten eingreifen. Die Verwaltung ist gegenüber dem Bürgerbeauftragten zur Auskunft verpflichtet. Dieser hat ein uneingeschränktes Recht zur Akteneinsicht.
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Es gibt einen neutralen Vermittler bei Konflikten mit der Stadtverwaltung auf der einen und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite. Es ist der Bürgerbeauftragte, der vom Gemeinderat der Stadt Heidelberg gewählt und ehrenamtlich tätig ist. Er hat bei Konflikten auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Er kann in jedes Stadium des Verfahrens, aber nicht in laufende Rechtsstreitigkeiten eingreifen. Die Verwaltung ist gegenüber dem Bürgerbeauftragten zur Auskunft verpflichtet. Dieser hat ein uneingeschränktes Recht zur Akteneinsicht.  
  
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Bürgerbeauftragter Marktplatz 10 (Rathaus) 216 06221/ 58-10260/70 06221/ 58-4610260 buergerbeauftragter@heidelberg.de Öffnungszeiten des Sekretariates: Di, Mi, Do 9-12 Uhr, Mi u. Do auch 13-15 Uhr - Termine nach Vereinbarung - <br><div class="adresse">Bürgerbeauftragter<br>Marktplatz 10 (Rathaus)<br>Sprechzeiten: Öffnungszeiten des Sekretariates: Di, Mi, Do 9-12 Uhr, Mi u. Do auch 13-15 Uhr - Termine nach Vereinbarung -<br>Telefon: 06221/ 58-10260/70<br>Email: buergerbeauftragter@heidelberg.de<br></div> <div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[Die Hochschullandschaft]]</div><div id="lev3">[[Studentische Gruppen]]</div></div>
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Version vom 26. Juni 2011, 16:47 Uhr

Es gibt einen neutralen Vermittler bei Konflikten mit der Stadtverwaltung auf der einen und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite. Es ist der Bürgerbeauftragte, der vom Gemeinderat der Stadt Heidelberg gewählt und ehrenamtlich tätig ist. Er hat bei Konflikten auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Er kann in jedes Stadium des Verfahrens, aber nicht in laufende Rechtsstreitigkeiten eingreifen. Die Verwaltung ist gegenüber dem Bürgerbeauftragten zur Auskunft verpflichtet. Dieser hat ein uneingeschränktes Recht zur Akteneinsicht.

Bürgerbeauftragter

Bürgerbeauftragter Marktplatz 10 (Rathaus) 216 06221/ 58-10260/70 06221/ 58-4610260 buergerbeauftragter@heidelberg.de Öffnungszeiten des Sekretariates: Di, Mi, Do 9-12 Uhr, Mi u. Do auch 13-15 Uhr - Termine nach Vereinbarung -

Bürgerbeauftragter
Marktplatz 10 (Rathaus)
Sprechzeiten: Öffnungszeiten des Sekretariates: Di, Mi, Do 9-12 Uhr, Mi u. Do auch 13-15 Uhr - Termine nach Vereinbarung -
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