Geschichte: Die 6. HRG-Novelle

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Bundesbildungsministerin Bulmahn (1998-2005) versuchte mit der letzen Novelle des HRG, etwas gegen diese Missstände in Sachen Studierendenvertretung zu unternehmen. Neben dem viel in den Medien rezitierten Verbot von Studiengebühren für das Erststudium (§27 Abs. 4), versuchte sie auch die Verfasste Studieredenschaft (VS) verpflichtend wieder einzuführen (§41). Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hätte sich die studentischen Mitbestimmung deutlich verbessert. Vorgesehen war, dass Studierende auch in hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitwirken dürfen, dass sie sich zu Fragen der gesellschaftlichen Aufgaben der Hochschule äußern können, ihre Angelegenheiten selbst verwalten und über ihre Gelder bestimmen können. Kurz: das politische Mandat und die Verfasste Studierendenschaft (VS) sollten eingeführt werden.

Gegen diese Aussichten reichten aber fünf unionsgeführte Länder eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Primär richtete sich die Klage gegen das Studiengebührenverbot. Nach Auffassung der klageführenden Länder überschritt dies die Kompetenzen des Bundes. Obwohl die VS nicht direkt Gegenstand der Klage war, stand auch sie auf der Kippe. Schon nach der ersten Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht, Ende 2004, war klar, dass die Aussichten für ihre Einführung schlecht waren. Alsbald begann auch eine öffentliche Debatte über die Notwendigkeit und Formen von Studiengebühren. Fast aus allen Gruppen der Gesellschaft kamen meist unqualifizierte Beiträge zum Thema Gebühren. Obwohl Studierende in Großdemonstrationen auch auf das Thema VS hinwiesen, fand es kaum Platz in der öffentliche Debatte fand. Für die Politik war die Sache ohnehin klar: Studierende, die zahlen, wirken darüber bereits mit und brauchen keine weitere Vertretung.

Am 26.01.05 wurden die Hoffnungen der unabhängigen Studierendenvertretungen in BaWü und Bayern auf in der Verfassung verankerte Rechte dann zunichte gemacht. Das Gericht gab den klagenden Ländern Recht und ebnete den Weg nicht nur für Studiengebühren, sondern auch für den Abbau der VS und der demokratischen Mitstimmungsrechte der Studierenden in anderen Bundesländern. Wichtig anzumerken ist, dass das Gericht nicht entschieden hat, dass ein Studiengebührenverbot verfassungswidrig ist, sondern dass nur festgestellt wurde, dass der Bund es nicht aussprechen darf, da er damit seine Kompetenzen überschreitet.