Etikettenschwindel

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Da es aber den Grundideen eines demokratischen Staates widerspricht, wenn die zahlenmäßig stärkste Gruppe ganz ausgeschaltet wird, wurde 1977 ein besonderer Ausschuss des damals noch existierenden Großen Senats eingerichtet: der Ausschuss für musische, sportliche, geistige und soziale Belange der Studierenden.

Diesen rein beratenden Ausschuss bezeichnete das Gesetz dreist wie die bisherige Studierendenvertretung als AStA (im folgenden nur noch als sogenannter AStA bezeichnet). Er wurde gebildet aus den 7 studentischen Mitgliedern des Großen Senats sowie ihre StellvertreterInnen, seit 1990 kamen zusätzlich die 3 studentischen Mitglieder des kleinen Senats hinzu. Seit im Jahr 2000 der Große Senat abgeschafft wurde, wird der AStA aus den 4 studentischen Mitgliedern des Senats gebildet sowie den 7 Studierenden, die in den Senat gekommen wären, wenn es mehr Plätze für Studierende dort gäbe. (Faszinierend, wie der Öffentlichkeit suggeriert werden soll, man achte auf Mitbestimmung: im Senat selbst wären die Plätze sinnvoller ...) Zu sagen hat der baden-württembergische AStA nichts; vorsichtshalber führt der Rektor "die Aufsicht über den AStA" und vollstreckt auch eventuelle Beschlüsse - sofern sie zulässig sind. Die Mitwirkung des AStA in hochschulpolitischen Angelegenheiten, z.B. zu Fragen der Studienstruktur oder zu Problemen einzelner Fachbereiche schließt das LHG nämlich aus; "allgemeinpolitische" Themen wie BAföG, Studiticket, Ausländerfeindlichkeit oder Studiengebühren sind damit per definitionem ausgeschlossen (vgl. § 2(3) und § 65 LHG). Die Fachschaften wurden 1977 ersatzlos abgeschafft.

Auf diese Beschneidung ihrer Rechte ("Kastration", daher war auch lange die Bezeichnung Kastra für AStA in Gebrauch) reagierten die Studierenden einiger derart aufgelöster Fachschaften, indem sie zunächst auf Fachbereichsebene ihre eigenen Vertretungen schufen. In den Fachbereichen Mathematik und Physik finden z.B. seit 1983 Wahlen zur unabhängigen Fachschaft statt, die ununterbrochen seit 1977 existiert. An vielen Fachbereichen gibt es kontinuierlich oder immer mal wieder Institutsgruppen, Fachschaften oder Fachschaftsinitiativen, die sich unabhängig von offiziellen Regelungen konstituieren. Sie legitimieren sich durch öffentliche Treffen und / oder Vollversammlungen und treten duch ErstsemesterInneneinführungen, Arbeit im Fakultätsrat und am Fachbereich (Klausurensammlungen, Vorlesungsumfragen, Feten etc.) in Erscheinung. Wie gut die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Instituten oder Seminaren klappt, hängt jedoch immer vom Wohlwollen der ProfessorInnen ab. Offiziell gibt es diese Fachschaften ja nicht und wie soll mensch mit etwas reden, was es nicht gibt? Beschlüsse und Wahlen in Vollversammlungen sowie Urabstimmungen sind laut §65(4) LHG unzulässig.