Studienstiftung des deutschen Volkes
Die Studienstiftung fördert hochbegabte Studentinnen und Studenten mit deutscher Staatsbürgerschaft an Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen. Die Förderung von Bürgern der EU und den Beitrittsländern ist möglich, wenn sie ihr Studium überwiegend in Deutschland absolvieren. Andere ausländische Studierende können gefördert werden, wenn sie an einer deutschen Schule das Abitur abgelegt haben und ihre Eltern in Deutschland steuerpflichtig sind. Doktorandinnen und Doktoranden können gefördert werden, wenn sie an einer deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind.
Um die Aufnahme in die Studienstiftung kann man sich nicht selbst bewerben. Man wird entweder vom Schulleiter (nach dem Abitur), von einem Hochschullehrer (spätestens zwei Semester vor Ende der Regelstudienzeit) oder durch den Betreuer des Promotionsvorhabens vorgeschlagen.
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie sich durch Leistung, Initiative und Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Neben hervorragenden fachlichen Leistungen sollen sie Aktivitäten und Interessen, die sich nicht auf das Studienfach beschränken, entwickelt haben und ausbauen. Formal keine Rolle bei der Auswahl spielen politische Überzeugungen, Weltanschauung, Geschlecht, Religion, wirtschaftliche und soziale Aspekte.
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