... sonst ändert sich nix (?)

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Spätestens durch die Studierendenstreiks (s. Berichterstattung des UNiMUT ) im Wintersemester 1988/89 zeigte sich, dass mit einem Abhängigen Studierendenberatungsausschuss für musische, kulturelle und sportliche Belange die Mitwirkung der Studierenden nicht glaubhaft gewährleistet war. Zu den Notwendigkeiten einer Universität mit immer größer werdenden Fachbereichen gehört auch der institutionalisierte Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden und zwar nicht nur über Sport und Kultur, sondern auch über politische Entscheidungen wie Schließungen, Kürzungen, BAföG, Aufenthaltsräume oder Computerpools.

Inzwischen hatten sich an den meisten Landesuniversitäten eigene Unabhängige ASten (USten) gebildet oder die Fachschaften zu Fachschaftsrätevollversammlungen bzw. wie in Heidelberg, zu Fachschaftskonferenzen zusammengeschlossen. Die Fachschaften stellten bald eigene Listen für die Uniwahlen auf und gewannen an Einfluss.

Die Landesregierung entschloss sich daher, auf das bewährte Mittel des Etikettenschwindels zurückzugreifen: Seit Anfang 1990 bildeten die drei studentischen Mitglieder im Fakultätsrat sowie deren VertreterInnen einen Ausschuss des Fakultätsrats, der "Fachschaft" genannt wurde. Sie vertreten nicht - gemäß der üblichen Verwendung der Bezeichnung - die Studierenden eines Fachbereichs, sondern sind - in Analogie zum AStA - ein beratendes Anhängsel des Fakultätsrats für fakultätsbezogene Studienangelegenheiten.

Hauptziel der Etikettieraktion war nicht die Anerkennung jahrelanger Fachbereichsarbeit, sondern die "Zurückdrängung der Substrukturen, die sich als Ersatz für die Verfasste Studentenschaft gebildet haben" (so Klaus von Trotha, damals CDU-Fraktionssprecher im Landtag, danach bis 2001 Wissenschaftsminister). Ob der Flachheit dieser Idee werden diese offiziellen Pseudo-"Fachschaften" von den weiterhin bestehenden unabhängigen Fachschaften gerne "Flachschaften" genannt. Das seit im Jahre 2000 in Kraft getretene Universitätsgesetz hat die Zahl der studentischen Mitglieder im Fakultätsrat auf sechs erhöht. Allerdings wurden zugleich die StellvertreterInnen abgeschafft und ein Fakultätsvorstand eingeführt, dem nur ProfessorInnen angehören und dem weitere Entscheidungskompetenzen übertragen wurden. 2005 wurde das Universitätsgesetz erneut novelliert, seitdem heißt es LHG (Landeshochschulgesetz) - die Kompetenzen des Fakultätsrats wurden weiter beschnitten und die des Fakultätsvorstands und des Rektorats weiter ausgebaut .