Eigenes Einkommen und Vermögen
Eigene Erwerbstätigkeit (§ 23)
In der Regel reicht das, was dir an Ausbildungsförderung monatlich überwiesen wird, nicht aus. Wenn du deine Eltern nicht ausnehmen und dir trotzdem mal was gönnen willst, wirst du früher oder später durch Nebenjobs noch was dazuverdienen müssen. Wie sich eigenes Einkommen auf den monatlichen Förderbetrag auswirkt, wird hier nur für Studierende an Uni oder der FH dargestellt. Bei SchülerInnen sieht das ein bisschen anders aus. Also: Zunächst wird dein Arbeitnehmerbruttoeinkommen, das du voraussichtlich im Bewilligungszeitraum (BWZ) verdienst, genommen und durch die Anzahl der Monate des BWZ geteilt. Von diesem Monatsbetrag werden 77 € als Werbungskostenpauschale abgezogen. Vom verbleibenden Betrag werden dann 21,5 % als Pauschale für soziale Sicherung abgezogen.
Der Freibetrag von deinem Einkommen beträgt 215,00 €; er erhöht sich Ehegatten um 480,00 € und für jedes Kind um weitere 435,00 €. Zu beachten ist, dass sich die entsprechenden Freibeträge um das eigene Einkommen deines Ehegatten bzw. Kinder vermindern, soweit es 138,05 € monatlich übersteigt.
Zu kompliziert? Na gut, ich geb' noch die Faustregel für "Normalstudis" (unverheiratet, kein Kind): Im normalen BWZ von 12 Monaten dürft ihr 4.210 € verdienen, ohne dass euer BAföG gekürzt wird. Solltet ihr insgesamt 4.226,00 € ( brutto ) verdienen, würde euer monatlicher BAföG –Betrag um 1,00 € gekürzt. Bei eigenem Bruttoeinkommen aus Praktikantenvergütung sieht die Berechnung ähnlich aus, allerdings wird hier kein Freibetrag von 215,00 € gewährt.