Geschichte: Klage gegen und Boykott von Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Seit dem Eingang der Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht und vor allem seit dessen Urteil diesbezüglich im Winter 2005, hat sich bundesweit student…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 30. Dezember 2014, 12:14 Uhr
Seit dem Eingang der Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht und vor allem seit dessen Urteil diesbezüglich im Winter 2005, hat sich bundesweit studentischer Protest gegen die damalige Einführung allgemeiner Studiengebühren gegen die konkreten Gesetze formiert. Auch an der Universität Heidelberg beschäftigt sich der Arbeitskreis (AK) Studiengebühren, aus dem unter anderem später 2008/2009 der Bildungsstreik hervorging, mit diesem Thema, organisierte Protestaktionen und Demos und setzte sich mit dem Thema Studiengebühren und dem Gesetzesentwurf der Landesregierung auseinander.
Nach Eingang der Gebührenbescheide bei den Studierenden im Januar 2007 wurden mit Hilfe von Ver.di Klagen beim Verwaltungsgericht gegen selbige Bescheide eingereicht. Dabei klagen Studierende abhängig von der persönlichen Situation gegen bestimmte Regelungen im Gesetz, wie z.B. die Nichtberücksichtigung von Einkommensverhältnissen und die Zahlungspflicht für Studierende mit Kindern über acht Jahren. (Infos unter www.klage-bw.de) Gegen alle Universitäten Baden-Württembergs sind bereits Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingegangen. Außerdem liegen bereits zahlreiche Rechtsgutachten vor, die das LHGebG punktuell kritisieren oder insgesamt als verfassungswidrig ansehen. Über die Abgaben der Universitäten an den Ausfallfonds für die L-Bank, formulierte beispielsweise Ludwig Krontahler, Richter am Bundesfinanzhof Folgendes: „Diese Form der Sonderabgabe ist verfassungswidrig; ihr Sachzweck muss aus dem Steueraufkommen finanziert und darf nicht der Finanzierung durch die Studierenden überantwortet werden.“
Des Weiteren organisierte der AK Studiengebühren-Boykott an der Universität Heidelberg einen Boykott der Studiengebühren. Wie an vielen anderen Universitäten in Baden-Württemberg wurden die Studierenden dazu aufgefordert, die 500 Euro nicht an die Universität, sondern auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Auf einer studentischen Vollversammlung wurde beschlossen, den Boykott ab einer Beteiligung von 4500 Studierenden durchzuführen. Man hätte dann unter Bezug auf das zurückgehaltene Geld als Druckmittel mit der Landesregierung Gespräche begonnen. Leider zahlten nur ca. 1200 Studierende auf das Treuhandkonto ein. Das Quorum wurde nicht erreicht, der Boykott daher nicht durchgeführt und das Geld an die Universität überwiesen. Die Boykott-Aktion ist, insofern der Boykott nicht zustande kam, zwar gescheitert, war zugleich aber auch erfolgreich. Erfolgreich, weil im Rahmen der Aktionen viele Studierende merken konnten, dass sich die eigentlichen Probleme der Universität mit Studiengebühren nicht beheben lassen, dass professorale EntscheidungsträgeInnen oftmals nur eigene Interessen vertreten und darüber sowohl das Wohl der Gesamtuniversität (als Einheit von Lehrenden und Lernenden) wie auch die Förderung demokratischer Entscheidungstrukturen ausblenden. Der Skandal ist insofern nicht dass, der Boykott gescheitert ist, sondern ist vielmehr mit der Verteilung der Gelder innerhalb der bestehenden Strukturen erst noch zu erwarten.