Verhalten bei Personenkontrolle und vorläufiger Festnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Juni 2011, 13:23 Uhr

Die Polizei darf zur Gefahrenabwehr Personen anhalten und nach ihren Personalien befragen. Mit zur Wache musst du nur, wenn du dich weigerst. Also gib am besten gleich Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnsitz an. Nicht dazu gehören Beruf, Arbeitsstelle, Einkommen, Vorstrafen oder andere persönliche Daten. Auch Angaben zur Sache oder ein lockeres informatives Gespräch sind nicht nötig. Verlange im Gegenzug den Namen und die Dienstnummer des Beamten. Nachdem du deine Personalien bekanntgegeben hast, muss dich die Polizei sofort wieder ziehen lassen.

Auf frischer Tat ertappt, wenn du dich nicht ausweisen kannst oder du abhaust, ist eine vorläufige Festnahme zulässig. Auf dem Revier kannst du verlangen, sofort einen Anwalt und einen Angehörigen zu verständigen, was dir nicht verweigert werden darf. Angeben musst du auch hier nur die Personalien. Sind Sachen beschädigt worden, lass dir das bestätigen.