Rentenversicherungspflicht?: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. März 2011, 21:32 Uhr

Sparpaketpolitik ersetzt Weitblick

Ab dem 1.Oktober 1996 sind auch Studis rentenversicherungspflichtig geworden. Unter bestimmten V oraussetzungen könnt Ihr jedoch auch weiterhin rentenversicherungsfrei verdienen (s.u.). Im gleichen Zuge wurden die Ausbildungsanrechnungszeiten auf die Rente gesenkt: Von bislang 7 Jahren Ausbildung (nach Ende der Schulpflicht mit 16 Jahren) werden in Zukunft nur noch 3 Jahre angerechnet. (Früher waren dies sogar mal 12 Jahre ...)

Die Begründung des Arbeitsministeriums für die erfolgte Einführung der Rentenversicherungspflicht liegt in den davor selbst vorgenommenen Gesetzesänderungen: Erst werden von dieser Bundesregierung die Rentenanrechnungszeiten für die Schule gekürzt, und kurz darauf wird die Einführung der Rentenversicherungspflicht für Studierende mit eben diesen fehlenden Jahren begründet. Es sei nur im Interesse der Studierenden, frühzeitig in die Rentenkasse einzuzahlen.

Das zuständige Ministerium für Arbeit und Sozialordnung setzt mit dem Ende der Sozialabgabefreiheit auf die Mehreinnahmen. Doch durch den "Sparhebel" der Regierung bei den bislang steuerfreien Jobs über 325.- Euro ist den nicht zum Vergnügen oder Überfluß arbeitenden Studierenden eine wichtige Geldquelle genommen oder zumindest gekürzt.

In all diese Überlegungen sollte auch einfließen, dass durch die Versteuerung die Lohnnebenkosten weiter erhöht werden - wollte die Regierung diese Kosten nicht immer senken?