Bürgerbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. März 2011, 21:31 Uhr
Es gibt einen neutralen Vermittler bei Konflikten mit der Stadtverwaltung auf der einen und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite. Es ist der Bürgerbeauftragte, der vom Gemeinderat der Stadt Heidelberg gewählt und ehrenamtlich tätig ist. Er hat bei Konflikten auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Er kann in jedes Stadium des Verfahrens, aber nicht in laufende Rechtsstreitigkeiten eingreifen. Die Verwaltung ist gegenüber dem Bürgerbeauftragten zur Auskunft verpflichtet. Dieser hat ein uneingeschränktes Recht zur Akteneinsicht.
Bürgerbeauftragter
Bürgerbeauftragter Marktplatz 10 (Rathaus) 216 06221/ 58-10260/70 06221/ 58-4610260 buergerbeauftragter@heidelberg.de Öffnungszeiten des Sekretariates: Di, Mi, Do 9-12 Uhr, Mi u. Do auch 13-15 Uhr - Termine nach Vereinbarung -Bürgerbeauftragter
Marktplatz 10 (Rathaus)
Sprechzeiten: Öffnungszeiten des Sekretariates: Di, Mi, Do 9-12 Uhr, Mi u. Do auch 13-15 Uhr - Termine nach Vereinbarung -
Telefon: 06221/ 58-10260/70
Email: buergerbeauftragter@heidelberg.de
Marktplatz 10 (Rathaus)
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