Finanzierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. März 2011, 21:31 Uhr
Die Grundfinanzierung der Hochschulen erfolgt durch die öffentlichen Haushalte der Länder. Ministerien (de jure die Parlamente) konnten bisher durch inhaltliche Vorgaben im Haushaltsplan (die sogenannte Vertitelung) und gezielte Kürzungen auf die Verwendung von Geldern und damit auf Forschung und Lehre Einfluss nehmen. Obwohl Wissenschaft und Forschung nicht nach Jahresplänen funktionieren, mussten öffentliche Gelder bisher jahrweise verplant und ausgegeben werden (Annuitätsprinzip). Zudem konnten in der Regel Gelder weder aus einem Haushaltstopf in einen anderen umgeleitet werden, noch Gelder - beispielsweise für grundlegende Investitionen - angespart werden. Ein flexibles Eingehen auf unvorhersehbare Entwicklungen war selten möglich. Mehr Spielräume bei den Vorgaben und die teilweise Freigabe des Haushalts (Globalisierung) soll in Zukunft größere Flexibilität ermöglichen; eine Entwicklung, die auch angesichts der Kürzungen der letzten Jahre sinnvoll ist, um die Funktionsfähigkeit der Hochschulen zu garantieren.
Zu den laufenden Haushaltsmitteln kommen Drittmittel hinzu, z.B. staatliche Mittel oder Zuwendungen der Industrie für besondere Schwerpunkte, Forschungs- oder Bauvorhaben. Und natürlich Mittel für Sonderprogramme, die die Landesregierung nach Außen als "Investitionen in die Zukunft" verkauft und mit denen sie sich in Zeiten von Haushaltsautnomie durch zeitgleich erfolgte Kürzungen nebenbei ihren Einfluss an den Hochschulen erhält.