Sozialtelefon: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Infos dazu findet ihr auch auf der Seite der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/sozialtarif-der-telekom
 
Aktuelle Infos dazu findet ihr auch auf der Seite der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/sozialtarif-der-telekom
  
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Version vom 16. August 2016, 15:31 Uhr

Wenn ihr Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (früher: GEZ) oder BAföG bekommt, könnt ihr auch den Sozialtarif der Telekom AG in Anspruch nehmen. Wenn ihr die entsprechende Bescheinigung vorlegt, werden 6,94 Gesprächsguthaben auf die monatliche Telefonrechnung angerechnet (jedoch nicht auf die Grundgebühr, und nur für Telekom-Verbindungen). Die Gebührenermäßigung wird jeweils so lange bewilligt, wie die Rundfunkgebührenbefreiung bzw. das BAföG noch läuft.

Infos sowie den Antrag findet ihr hier: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife-optionen/sozialtarif-bestellen-oder-verlaengern Aktuelle Infos dazu findet ihr auch auf der Seite der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/sozialtarif-der-telekom