Sozialwohnungen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Das Dschungelbuch - bis 2021
Balou (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, benötigt mensch einen Sozialwohnberechtigungsschein. Diesen zu bekommen ist für Studierende kein Problem - die Einkom…“) |
Balou (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, benötigt mensch einen Sozialwohnberechtigungsschein. Diesen zu bekommen ist für Studierende kein Problem - die Einkommensgrenzen sind in der Regel nicht relevant. Damit kann sich dann um einen Sozialwohnung beworben werden - allerdings heißt Wohnberechtigungsschein noch lange (i.d.R. jahrelange Wartezeiten) keine Wohnung: es gibt viel zu viele Wohnungssuchende, auch für Sozialwohnungen. Zudem werden meist nur ganze Wohnungen vermietet, keine einzelnen Zimmer. Wer es dennoch versuchen will, sollte folgendes mitbringen: <br> | + | Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, benötigt mensch einen Sozialwohnberechtigungsschein. Diesen zu bekommen ist für Studierende kein Problem - die Einkommensgrenzen sind in der Regel nicht relevant. Damit kann sich dann um einen Sozialwohnung beworben werden - allerdings heißt Wohnberechtigungsschein noch lange (i.d.R. jahrelange Wartezeiten) keine Wohnung: es gibt viel zu viele Wohnungssuchende, auch für Sozialwohnungen. Zudem werden meist nur ganze Wohnungen vermietet, keine einzelnen Zimmer. Wer es dennoch versuchen will, sollte folgendes mitbringen: <br> |
− | *Personalausweis mit Heidelberger Adresse (seltsamerweise muss mensch bereits in HD polizeilich gemeldet sein). Für AusländerInnen natürlich Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung <br> | + | *Personalausweis mit Heidelberger Adresse (seltsamerweise muss mensch bereits in HD polizeilich gemeldet sein). Für AusländerInnen natürlich Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung <br> |
− | *gültigen Studi-Ausweis <br> | + | *gültigen Studi-Ausweis <br> |
− | *BAföG-Bescheid, falls vorhanden <br> | + | *BAföG-Bescheid, falls vorhanden <br> |
*kurze schriftliche Erklärung der Eltern, was sie zum Studium zuschießen <br> | *kurze schriftliche Erklärung der Eltern, was sie zum Studium zuschießen <br> | ||
− | Zuständig sind die Bürgerämter (s. Bürgerämter der Stadt | + | Zuständig sind die Bürgerämter (s. [[Bürgerämter der Stadt HD]]). |
+ | <div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[Thema Wohnen]]</div><div id="lev3">[[Wohnungssuche]]</div></div> |
Aktuelle Version vom 29. Juni 2011, 13:55 Uhr
Um eine Sozialwohnung beziehen zu können, benötigt mensch einen Sozialwohnberechtigungsschein. Diesen zu bekommen ist für Studierende kein Problem - die Einkommensgrenzen sind in der Regel nicht relevant. Damit kann sich dann um einen Sozialwohnung beworben werden - allerdings heißt Wohnberechtigungsschein noch lange (i.d.R. jahrelange Wartezeiten) keine Wohnung: es gibt viel zu viele Wohnungssuchende, auch für Sozialwohnungen. Zudem werden meist nur ganze Wohnungen vermietet, keine einzelnen Zimmer. Wer es dennoch versuchen will, sollte folgendes mitbringen:
- Personalausweis mit Heidelberger Adresse (seltsamerweise muss mensch bereits in HD polizeilich gemeldet sein). Für AusländerInnen natürlich Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
- gültigen Studi-Ausweis
- BAföG-Bescheid, falls vorhanden
- kurze schriftliche Erklärung der Eltern, was sie zum Studium zuschießen
Zuständig sind die Bürgerämter (s. Bürgerämter der Stadt HD).