Studienfach und Studienort: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. März 2011, 21:32 Uhr

Nicht nur für den Studienbeginn, sondern auch für Hochschulwechsel sind Informationen über die Universität und den Studienort wichtig. Neben den persönlichen Wünschen und Interessen sind natürlich auch die Gegebenheiten an der einzelnen Hochschule maßgeblich - nicht jede Uni bietet jedes Fach an; und nicht überall kann man das gewünschte Fach problemlos mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit studieren.

Zur Wahl des Studienfachs ist es auf jeden Fall ratsam, eine Studienberatung aufzusuchen. Für die Wahl des Studienortes hilft es, die Stadt und die Hochschule zu besuchen. Dabei sollte vorher mit dem "Beauftragten für das Studium Behinderter" der Hochschule ein Beratungstermin vereinbart werden. AnsprechpartnerInnen sind außerdem die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke und die Studierendenvertretungen. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS und die Uni Heidelberg geben behinderten StudienbewerberInnen Vorzug bei der Verteilung auf die Studienorte. Voraussetzung für einen solchen Härtefallantrag ist zunächst der Status als Schwerbehinderter, darüber hinaus muss eine Ausnahmesituation vorliegen, die den unverzüglichen Studienbeginn erforderlich macht. Diese Ausnahmesituation müsst ihr auf einem gesonderten Blatt ausführlich erklären, am besten ihr legt noch ein ärztliches Attest bei. Dies wird streng geprüft.

Ausführliche Infos zum Härtefallantrag findet ihr auf unserer Homepage.