Es gibt ein Urteil, nach dem die studentische Krankenversicherung auch bei Exmatrikulation wegen Kindererziehung fortbesteht. Im Einzelfall kann sie sogar kostenlos werden, weil die Fiktion, du habest mindestens Einkommen in BAföG-Höhe, nicht mehr gilt. Bei Bedarf fragt mal nach, ob sich der Einzelfall auf euch übertragen lässt.