Wohnungssuche: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Auf dem freien Wohnungsmarkt sieht die Situation nicht besser aus: Hier helfen die örtlichen Wohnungsämter, die Behindertenbeauftragten der jeweiligen Stadtverwaltung und das Sozialamt, zu dessen Aufgaben die Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung gehört. Bei der Stadtverwaltung gibt es auch Informationen über die Beschaffung eines Wohnberechtigungsscheins. In der Regel müssen in den Wohnungen Umbaumaßnahmen wie der Umbau der sanitären Einrichtungen oder der Einbau von Rampen vorgenommen werden. Die Finanzierung solcher Maßnahmen sowie die Kosten der Ausstattung mit speziellen Einrichtungsgegenständen, Küchenmöbeln usw. können unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Was übernommen werden kann, sollte auf jeden Fall vor den Umbaumaßnahmen abgeklärt werden. | ||
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Aktuelle Version vom 23. Dezember 2014, 23:15 Uhr
Hinweis des Administrators: Diese Seite und die dazugehörigen Unterseiten sind inaktuell. Ihre Überarbeitung ist in Planung.
Für Gehbehinderte und RollstuhlfahrerInnen ist die Wohnungssuche besonders schwierig, weshalb es sinnvoll ist, früh mit der Suche zu beginnen. Die meisten Wohnheimverwaltungen sehen eine bevorzugte Behandlung für behinderte Studierende vor, trotzdem muss, angesichts der allgemein gespannten Lage am Wohnungsmarkt, der Antrag möglichst früh eingereicht werden. Leider ist auch die Anzahl der entsprechend nutzbaren Zimmer nicht ausreichend. Es werden vom Studentenwerk HD einige rollstuhlgerechte Zimmer in Doppelappartements oder kleinen Wohngemeinschaften angeboten. Zudem gibt es dort mehrere Zimmer ohne Teppichboden, was für Allergiker relevant ist. Nähere Informationen zu Wohnheimen gibt es bei den entsprechenden Trägern oder beim deutschen Studentenwerk. (http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de - Wohnung - Online-Bewerbung)
Auf dem freien Wohnungsmarkt sieht die Situation nicht besser aus: Hier helfen die örtlichen Wohnungsämter, die Behindertenbeauftragten der jeweiligen Stadtverwaltung und das Sozialamt, zu dessen Aufgaben die Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung gehört. Bei der Stadtverwaltung gibt es auch Informationen über die Beschaffung eines Wohnberechtigungsscheins. In der Regel müssen in den Wohnungen Umbaumaßnahmen wie der Umbau der sanitären Einrichtungen oder der Einbau von Rampen vorgenommen werden. Die Finanzierung solcher Maßnahmen sowie die Kosten der Ausstattung mit speziellen Einrichtungsgegenständen, Küchenmöbeln usw. können unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Was übernommen werden kann, sollte auf jeden Fall vor den Umbaumaßnahmen abgeklärt werden.