ArbeitnehmerInnenrechte - auch für HiWis?: Unterschied zwischen den Versionen

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"Ich bejahe die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und bin bereit, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten dazu zu bekennen und dafür einzutreten."
 
"Ich bejahe die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und bin bereit, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten dazu zu bekennen und dafür einzutreten."
  

Aktuelle Version vom 16. August 2016, 13:35 Uhr

Hinweis des Administrators: Die Aktualität dieser Seite kann nicht gewährleistet werden. Die hier gefundenen Infos müssen auf ihre Aktualität überprüft werden.

"Ich bejahe die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und bin bereit, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten dazu zu bekennen und dafür einzutreten."

Kein Spaß. Als HiWi seid Ihr AngestellterR des Landes Baden-Württemberg und somit nicht nur dem Wohl der ProfessorInnen sondern darüberhinaus auch dem des ganzen Volkes verpflichtet. Ihr müsst auf die Verfassung schwören und dürft um Gottes willen keinE KommunistIn sein.

Was gibt's für diese Staatstreue? In Heidelberg 7,53 Euro pro Stunde, wenn Ihr studentische Hilfskraft an der Uni seid. Für studentische Hilfskräfte an der FH 5,58 und für wissenschaftliche Hilfskräfte an der Uni 12,69 . Desweiteren gibt's öfter unbezahlte Überstunden, allzeit bereit, auf Anruf des Profs zu erscheinen (morgens um 8 oder abends um 9). Wer sich auf einen Job an der Uni einläßt, muss wissen, dass er/sie arbeitsrechtlich eine mehr als schwache Position hat:

Formal gilt auch für Hiwis:

    Arbeitsfreie Feiertage: Hier besteht Anspruch auf das Gehalt, ohne dass gearbeitet werden muss. Für geleistete Arbeit kann ein Zeitausgleich vereinbart werden.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Das Gehalt muss 6 Wochen weitergezahlt werden, ohne dass die versäumte Arbeitszeit nachgearbeitet werden muss. Spätestens nach 3 Tagen ist eine ärztliche Krankheitsbescheinigung vorzulegen. Allerdings beträgt die Lohnfortzahlung nurnoch 80%.

  • Mutterschutz: Zunächst besteht er aus dem Gesundheitsschutz der Mutter mit Beschäftigungsverbot für schwere körperliche Arbeit, ein generelles Beschäftigungsverbot ab 6 Wochen vor der Entbindung bis 8 bzw. 12 Wochen danach. Auch ist Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit verboten. Fristloser und ordentlicher Kündigungsschutz besteht bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung. Während des Berufsverbotes hat die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

  • Bundeserziehungsgeld: Der Anspruch besteht bis zum Tag, an dem das Kind 18 Monate alt wird (s. auch Kapitel "Studieren mit Kind").

  • Urlaub: Es sind 18 Werktage bezahlter Urlaub vorgesehen (incl. Sa). Den ganzen Urlaub gibt es erst, wenn das Arbeitsverhältnis mind. 6 Monate besteht. (Vorher immer 1/12tel für jeden vollen Monat). Bruchteile von mind. 1/2 Tag werden aufgerundet. Urlaubsgeld neben dem üblichen Gehalt gibt es nicht (da HiWis nicht unter den BAT fallen).

  • Personalvertretungsgesetz: Studentische und wissenschaftliche Beschäftigte werden von Personal- oder Betriebsrat vertreten und haben nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit passives Wahlrecht.

  • Kündigung: frühestens am Monatsende mit 1 Monat Kündigungsfrist.

  • Zeitvertragsgesetz: Der Formulararbeitsvertrag des UG rechtfertigt eine Befristung fast immer. So hat das Arbeitsverhältnis keinen Bestandsschutz und endet zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Kündigung.

  • Überstunden: Bei nicht angeordneten Überstunden besteht kein Anspruch auf Bezahlung, geschweige denn Überstundenzuschlag. Im Bedarfsfall kann ein Zeitausgleich oder eine andere Regelung vereinbart werden.

  • Arbeitsbefreiung: aus persönlichen Anlässen, wegen Ehrenamt oder für Fortbildung kann Arbeitsbefreiung gewährt werden. Die Vergütung wird bis zu 6 Tagen weiterbezahlt.

  • Weihnachtsgeld: Es beträgt 1/12 eines Monatsgehaltes, für jedes Kind zusätzlich 50,- DM, wenn das Arbeitsverhältnnis seit Oktober des Jahres bis mind. 31. März des folgenden Jahres und am 1.12. besteht, ohne dass eine Beurlaubung vorliegt.

In Wirklichkeit aber werden Krankheit und Feiertage oft nachgearbeitet (aus Unwissenheit?) oder der ohnehin auf wenige Monate beschränkte Vertrag wird nicht verlängert. Es passiert auch schon mal, dass nur die Hälfte der abgeleisteten Stunden bezahlt wird - da hat sich der Prof eben bei der Kalkulation der zur Verfügung stehenden Mittel verrechnet. Hiwis sind nicht nur finanziell abhängig von ihren ArbeitgeberInnen: Viel schwerer wiegt, dass man oft genug für den/die zukünftigeN PrüferIn arbeitet - und da macht man doch gerne einmal ein, zwei drei oder auch fünfzig Stunden mehr.

Von Urlaubsgeld, Nachtarbeitszuschlägen, Sozialversicherung oder längeren Verträgen reden wir hier gar nicht - die sind sogar ganz offiziell nicht vorgesehen. Bedingungen, die an illegale Beschäftigung im Baugewerbe erinnern. Und die ständig wechselnden Betroffenen verfolgen die Sache meist zu kurze Zeit, um etwas dagegen zu unternehmen.

Seit Oktober 1996 ist Studi auch rentenversicherungspflichtig. Arbeitslosenversicherung bleibt jedoch außen vor. (s. auch Kapitel "zur sozialen Situation - Rentenversicherungspflicht")

Im starken Kontrast zu all' dem stehen die Funktionen, die HiWis an der Hochschule erfüllen. Ohne HiWis bräche nämlich einiges zusammen. Die Zahl der "Hilfskräfte" und TutorInnen steigt ständig, doch werden sie als billige LückenbüßerInnen für notwendige Planstellen eingesetzt. Die "Hilfskräfte" mit Hochschulabschluss übernehmen Aufgaben der wissenschaftlichen Angestellten und rationalisieren sich damit die Stellen weg, in die sie gerne aufsteigen würden. Die Studierenden verrichten als HiWis entweder Aufgaben, für die sie als ArbeitnehmerInnen oder Angestellte im einfachen Dienst wesentlich besser bezahlt würden (Stichwort Kopier-HiWi), oder sie arbeiten derartig qualifiziert in Forschung und Lehre mit, dass sie von keiner anderen Gruppe ersetzt werden können (z.B. Übungsgruppenleitung im Grundstudium der Mathe oder Physik). Ähnliches gilt für die TutorInnen.

Kann man dieser Situation abhelfen? Die Gewerkschaften GEW und ÖTV versuchen seit Jahren, einen Tarifvertrag für die Wissenschafts-Lakaien auszuhandeln. Ohne Erfolg, denn in Zeiten knapper Kassen wollen die RektorInnen sich alle Reserven erhalten und die HiWi-Mittel werden im Haushalt als "Sachmittel"! geführt. Für die Uni hat dies den Vorteil, dass man bei Bedarf statt HiWi-Stunden Bücher zahlen kann, die HiWis kommen ja oft genug auch umsonst. Z.B. wurden die UB-HiWis im Februar 1997 aufgefordert, freiwillig für die Wochen der vorlesungsfreien Zeit zusätzliche unbezahlte HiWi-Stunden abzuleisten. Damit wurde eine Praxis offiziell, die unter der Hand bereits gang und gäbe war und ist. Ein Tarifvertrag würde diese stille Reserve beseitigen. Zwar wäre die Lage der HiWis endlich rechtlich sicherer - und auch die Öffnungszeiten von Bibliotheken und Sprachlabor wären endlich nicht mehr davon abhängig, wieviel Geld diesen Monat kommt, doch seit wann sind für die RektorInnen solche Argumente ausschlaggebend?

Für die 7,53 könnt ihr der Uni Heidelberg übrigens sogar dankbar sein - in Bayern gibt es auch mal 4 oder 5 pro Stunde.
Personalrat:
INF 366
Telefon: 548271