Krankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Die Redaktion dieses Artikes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Studentenservice der AOK Heidelberg, an den ihr euch auch mit allen diesbezüglichen Fragen wenden könnt. | |
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− | + | In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen, auch wenn Sie privat versichert sind. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren! | |
− | + | Bei der Immatrikulation legen Sie einfach die Versicherungsbescheinigung oder die Befreiung durch die AOK vor. Die Hochschule meldet dann Ihrer Krankenversicherung das Datum der Einschreibung. Wenn Sie den Studienort wechseln, muss erneut eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden. | |
− | Familienversicherung | + | Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein: Familienversicherung |
− | + | *studentische Krankenversicherung | |
− | + | *freiwillige Krankenversicherung | |
− | + | *private Krankenversicherung | |
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− | + | <div class="adresse">Studentenservice der AOK Heidelberg<br>Friedrich-Ebert-Platz 3<br>69117 Heidelberg<br>Markus Ertelt<br>Telefon: 06221/ 91401-3311<br>Email: markus.ertelt@bw.aok.de<br></div> <div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[Ämter, Formalkram und das liebe Geld]]</div><div id="lev3">[[Versicherungen]]</div></div> | |
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Aktuelle Version vom 16. August 2016, 15:59 Uhr
Hinweis des Administrators: Infos sind nicht aktuell. Ob diese bald überarbeitet oder komplett von der Seite genommen werden, steht noch nicht fest.
Die Redaktion dieses Artikes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Studentenservice der AOK Heidelberg, an den ihr euch auch mit allen diesbezüglichen Fragen wenden könnt.
Außerdem gibt´s den AOK-Studentenservice Di. in der Zentralmensa und Mo, Mi u. Do in der Altstadtmensa, jeweils von 11-14 Uhr.
In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen, auch wenn Sie privat versichert sind. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren!
Bei der Immatrikulation legen Sie einfach die Versicherungsbescheinigung oder die Befreiung durch die AOK vor. Die Hochschule meldet dann Ihrer Krankenversicherung das Datum der Einschreibung. Wenn Sie den Studienort wechseln, muss erneut eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.
Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein: Familienversicherung
- studentische Krankenversicherung
- freiwillige Krankenversicherung
- private Krankenversicherung
Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg
Markus Ertelt
Telefon: 06221/ 91401-3311
Email: markus.ertelt@bw.aok.de