Rundfunkbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Dschungelbuch - bis 2021
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Erste Infos dazu findet ihr hier: https://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Fachschaften_Orientierung/Flyer_Rundfunkbeitrag“)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
Erste Infos dazu findet ihr hier:  
 
Erste Infos dazu findet ihr hier:  
 +
https://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Fachschaften_Orientierung/Flyer_Rundfunkbeitrag
  
https://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Fachschaften_Orientierung/Flyer_Rundfunkbeitrag
+
Wichtig für Studierende ist vor allem die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Hierfür müsst ihr BAföG erhalten und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag  + einen Nachweis zur Berechtigung zur Rundfunkbefreiung an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (50656 Köln) schicken. Den Nachweis zur Berechtigung zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhaltet ihr vom Studierendenwerk und könnt ihr dort verlangen sobald euer BAföG genehmigt wurde.
 +
 
 +
<div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[An der Uni und den Hochschulen |An der Uni]]</div><div id="lev3">[[Beratungs- und Hilfsangebote speziell für Studis | Beratungs- und Hilfsangebote für Studis]]</div></div>

Aktuelle Version vom 16. August 2016, 15:49 Uhr

Erste Infos dazu findet ihr hier: https://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Fachschaften_Orientierung/Flyer_Rundfunkbeitrag

Wichtig für Studierende ist vor allem die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Hierfür müsst ihr BAföG erhalten und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag + einen Nachweis zur Berechtigung zur Rundfunkbefreiung an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (50656 Köln) schicken. Den Nachweis zur Berechtigung zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhaltet ihr vom Studierendenwerk und könnt ihr dort verlangen sobald euer BAföG genehmigt wurde.