Bildungskredite: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit April 2001 gewährt die Bundesregierung Bildungskredite. Ein Rechtsanspruch auf diese im Budget begrenzten Gelder besteht nicht, hier wird (unglaublich sozialverträglich) nach dem Motto verfahren: Wer zu erst kommt, mahlt zuerst.
 
Seit April 2001 gewährt die Bundesregierung Bildungskredite. Ein Rechtsanspruch auf diese im Budget begrenzten Gelder besteht nicht, hier wird (unglaublich sozialverträglich) nach dem Motto verfahren: Wer zu erst kommt, mahlt zuerst.
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Bildungskredit beantragen dürfen Studis, wenn sie die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben oder ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen.
 
Bildungskredit beantragen dürfen Studis, wenn sie die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben oder ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen.
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Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind.
 
Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind.
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Ausgegrenzt sind natürlich wieder ausländische Mitstudis, die nicht unter §8 BAföG fallen.
 
Ausgegrenzt sind natürlich wieder ausländische Mitstudis, die nicht unter §8 BAföG fallen.
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Die Höhe der Bildungskredite beläuft sich auf 300,- EUR pro Monat mit einer Höchstzahlungsdauer von 24 Monaten.
 
Die Höhe der Bildungskredite beläuft sich auf 300,- EUR pro Monat mit einer Höchstzahlungsdauer von 24 Monaten.
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Weitere Infos gibt's beim: <br><div class="adresse">Bundesverwaltungsamt<br>Barbarastr. 1<br>50735 Köln<br>Telefon: 01 88 83 58-0<br></div> <div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[Die Hochschullandschaft]]</div><div id="lev3">[[Studentische Gruppen]]</div></div>
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Version vom 27. Juni 2011, 15:55 Uhr

Seit April 2001 gewährt die Bundesregierung Bildungskredite. Ein Rechtsanspruch auf diese im Budget begrenzten Gelder besteht nicht, hier wird (unglaublich sozialverträglich) nach dem Motto verfahren: Wer zu erst kommt, mahlt zuerst.


Bildungskredit beantragen dürfen Studis, wenn sie die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben oder ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen.


Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind.


Ausgegrenzt sind natürlich wieder ausländische Mitstudis, die nicht unter §8 BAföG fallen.


Die Höhe der Bildungskredite beläuft sich auf 300,- EUR pro Monat mit einer Höchstzahlungsdauer von 24 Monaten.


Weitere Infos gibt's beim:

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Telefon: 01 88 83 58-0