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Das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP) bietet Frauen, die ihre wissenschaftliche Laufbahn unterbrochen haben und sie wieder aufnehmen wollen, besondere Förderungsmöglichkeiten an.
 
Das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP) bietet Frauen, die ihre wissenschaftliche Laufbahn unterbrochen haben und sie wieder aufnehmen wollen, besondere Förderungsmöglichkeiten an.
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Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel die Promotion und die anschließend angestrebte Habilitation. Aber auch Frauen, die ein abgebrochenes Promotionsvorhaben weiterführen wollen, können sich bewerben.
 
Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel die Promotion und die anschließend angestrebte Habilitation. Aber auch Frauen, die ein abgebrochenes Promotionsvorhaben weiterführen wollen, können sich bewerben.
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Voraussetzungen für ein Stipendium sind weiter die wissenschaftliche Befähigung der Antragstellerin und die Qualität des beantragten Vorhabens, die durch zwei Fachgutachten nachzuweisen sind.
 
Voraussetzungen für ein Stipendium sind weiter die wissenschaftliche Befähigung der Antragstellerin und die Qualität des beantragten Vorhabens, die durch zwei Fachgutachten nachzuweisen sind.
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Es werden drei verschiedene Stipendien bewilligt:
 
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Kontaktstipendien
 
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Ein Kontaktstipendium bietet Frauen, die ihre wissenschaftliche Arbeit wegen familiärer Aufgaben oder wegen einer außeruniversitären Berufstätigkeit unterbrochen haben, die Möglichkeit, Anschluss an die Entwicklung des eigenen Fachs zu bekommen.
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Ein Kontaktstipendium bietet Frauen, die ihre wissenschaftliche Arbeit wegen familiärer Aufgaben oder wegen einer außeruniversitären Berufstätigkeit unterbrochen haben, die Möglichkeit, Anschluss an die Entwicklung des eigenen Fachs zu bekommen.
 
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Wiedereinstiegsstipendien
 
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Ein Wiedereinstiegsstipendium ermöglicht Frauen nach der Unterbrechung ihrer wissenschatlichen Tätigkeit, sich in ein neues Forschugsprojekt einzuarbeiten bzw. ein abgebrochenes Forschungsprojekt wieder aufzunehmen und gegebenenfalls abzuschließen.
 
Ein Wiedereinstiegsstipendium ermöglicht Frauen nach der Unterbrechung ihrer wissenschatlichen Tätigkeit, sich in ein neues Forschugsprojekt einzuarbeiten bzw. ein abgebrochenes Forschungsprojekt wieder aufzunehmen und gegebenenfalls abzuschließen.
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Die Werkverträge eröffnen qualifizierten Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen mit geregelter Arbeitszeit.
 
Die Werkverträge eröffnen qualifizierten Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen mit geregelter Arbeitszeit.
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Die Anträge für das folgende Jahr können jeweils bis spätestens 1. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden.
 
Die Anträge für das folgende Jahr können jeweils bis spätestens 1. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden.
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Merkblätter und Informationen zum Antragsverfahren erhaltet ihr im Büro der Frauenbeauftragten der Uni Heidelberg. <br><div class="adresse">Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Uni Heidelberg<br>Telefon: 06221/ 54-7697<br>Email: gleichstellungsbuero@urz.uni-heidelberg.de<br></div> <div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[Die Hochschullandschaft]]</div><div id="lev3">[[Studentische Gruppen]]</div></div>
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Version vom 27. Juni 2011, 16:38 Uhr

Das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP) bietet Frauen, die ihre wissenschaftliche Laufbahn unterbrochen haben und sie wieder aufnehmen wollen, besondere Förderungsmöglichkeiten an.


Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel die Promotion und die anschließend angestrebte Habilitation. Aber auch Frauen, die ein abgebrochenes Promotionsvorhaben weiterführen wollen, können sich bewerben.


Voraussetzungen für ein Stipendium sind weiter die wissenschaftliche Befähigung der Antragstellerin und die Qualität des beantragten Vorhabens, die durch zwei Fachgutachten nachzuweisen sind.


Es werden drei verschiedene Stipendien bewilligt:

Kontaktstipendien

Ein Kontaktstipendium bietet Frauen, die ihre wissenschaftliche Arbeit wegen familiärer Aufgaben oder wegen einer außeruniversitären Berufstätigkeit unterbrochen haben, die Möglichkeit, Anschluss an die Entwicklung des eigenen Fachs zu bekommen.


Wiedereinstiegsstipendien


Ein Wiedereinstiegsstipendium ermöglicht Frauen nach der Unterbrechung ihrer wissenschatlichen Tätigkeit, sich in ein neues Forschugsprojekt einzuarbeiten bzw. ein abgebrochenes Forschungsprojekt wieder aufzunehmen und gegebenenfalls abzuschließen.


Werkverträge


Die Werkverträge eröffnen qualifizierten Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen mit geregelter Arbeitszeit.


Die Anträge für das folgende Jahr können jeweils bis spätestens 1. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden.


Merkblätter und Informationen zum Antragsverfahren erhaltet ihr im Büro der Frauenbeauftragten der Uni Heidelberg.

Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Uni Heidelberg
Telefon: 06221/ 54-7697
Email: gleichstellungsbuero@urz.uni-heidelberg.de