Studieren mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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... oder mehreren Kindern ist gar nicht so einfach. Am dringlichsten scheint das Problem der Kinderbetreuung zu sein. Das Studentenwerk Heidelberg unterhält eine Kinderkrippe und eine Krabbelstube für Kleinstkinder (6 Wochen - 3 Jahre), darin können aber leider nur insgesamt 59 Kinder untergebracht werden (über 3 Jahre s.u.). Das Studentenwerk bemüht sich zwar, die Kapazitäten zu verbessern, aber sie reichen auch weiterhin nicht aus. Die zwei städt. Kinderkrippen stehen nur EinwohnerInnen der Stadt Heidelberg zur Verfügung. Auf drei freie Plätze kommen etwa 50 Bewerbungen. Für Studierende mit Kind, die erst seit kurzem in Heidelberg leben, wird es noch schwieriger, da jeweils neben sozialen Aspekten bei den Aufnahmekriterien eine Warteliste existiert. Sie sind meist darauf angewiesen, durch Eigeninitiative eine Betreuung zu organisieren. Viele studierende Mütter setzen daher ihr Studium so lange aus, maximal drei Semester sind möglich, oder schieben den Abschluss so lange auf, bis ihr Kind in einem Kindergarten untergebracht werden kann.
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Eine Herausforderung an das Organisationstalent ist das Studieren mit Kind/ern. Hierzu gibt es Hilfen insbesondere vom Studentenwerk, auch wenn diese weiterhin ausbaufähig währen. Üblicherweise können Student/Innen mit Kindern mit dem Verständnis der Dozenten und Dozentinnen rechnen, sollten allerdings immer vorsichtig nachfragen ob es in Ordnung ist z.B. das Baby in die Vorlesung mitzunehmen und Verspätungen durch Kinderbetreuung (Kindergartenöffnungszeiten etc.) soweit vorhersehbar ankündigen. Bei Abgabeterminen lassen die meisten mit sich reden, soweit es der Studiengang erlaubt. Hier sind die alten Studiengänge derzeit einfach oft wesentlich flexibler.  
  
Mit Kindergärten sieht es besser aus. Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren können in insgesamt 62 Kindergärten untergebracht werden, deren Träger Kirchen, Stadt und einige private Vereine sind. Im Kindergartenbereich ist in Heidelberg der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz durch eine Versorgungsquote von 90% auch faktisch verwirklicht. Die Kosten der Kinderkrippen sind nach Bruttofamilieneinkommen gestaffelt; die Preise des Studentenwerks liegen unter denen der Stadt, aber hier fließen noch andere Finanzmittel zu: aus dem allgemeinen Semesterbeitrag, aus Eigenmitteln des Studentenwerks und aus Landesmitteln. Bei sehr geringem Einkommen übernimmt das Jugendamt die Kosten für öffentliche Kindergärten bzw -krippenplätze sowie die der Betreuung durch eine Tagesmutter.
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Die Forderung der studierenden Mütter nach ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten ihrer Kinder (neben den oben genannten Krippen- u. Kindergartenplätzen) variieren. Eine Vorstellung ist die Möglichkeit, Kinder in ihre Seminare mitnehmen zu können - hier wird u.a. ein Wickelraum benötigt; eine Einrichtung von Spielstuben soll ermöglichen, dass die Kinder auch für kürzere Zeit (ein oder zwei Seminarveranstaltungen, Bibliotheksbesuche u.ä.) während des ganzen Tages eine Betreuungssituation vorfinden, mit der sie mit Lust und Interesse verweilen können. Ideal wäre eine Art Kinderhaus, sowohl im Neuenheimer Feld als auch in der Altstadt, in dem die Kinder nach Alter und Interessen in Gruppen zusammengefasst werden, und die sie je nach Bedarf der studierenden Eltern bis 19 Uhr besuchen können. Dies würde auch bei dem gravierenden Problem der Betreuung der Kinder nach den festgesetzten Abholzeiten bei den Kinderkrippen und -gärten, meist 16 Uhr, Erleichterung schaffen. Der Notwendigkeit einer ganztägigen Betreuung auch der Schulkinder käme eine Ganztagsschule und/oder die Einrichtung weiterer Schulkinderhorte entgegen.
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'''Urlaubssemester'''
  
Eine weitere Forderung ist die Verbesserung der finanziellen Situation. Vor allem Alleinerziehende leben unterhalb der Armutsgrenze. Da in den allgemeinen BAföG-Regelungen eine finanzielle Unterstützung für Kinder der EmpfängerInnen nicht vorgesehen ist, bleibt einigen StudentInnen lediglich das Kindergeld und evtl. Sozialhilfe / Wohngeld für das Kind, wenn der Vater des Kindes oder die Großeltern nicht zur Verfügung stehen. Die BAföG-Förderungshöchstdauer kann infolge Schwangerschaft und Erziehung eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr um 5 Semester verlängert werden. Danach winkt auch das Sozialamt ab, denn einen Anspruch auf Sozialhilfe hat nicht, wer sich in einer dem Grunde nach BAföG-förderungsfähigen Ausbildung befindet, diese jedoch in der zulässigen Förderungshöchstdauer nicht abgeschlossen hat. Dieses Unvermögen wird als fachliche Unfähigkeit angesehen. Deshalb stelle es keine unbilliger Härte dar, einen Studienabschluss zuzumuten, so die Entscheidung der Richter. Die zeitl. Belastung und die materiellen Mehrkosten für die Versorgung von Kindern werden also im gesamten Studienverlauf nicht berücksichtigt. Eine Unterstützung und finanzielle Förderung durch den Partner ist für einen Teil der studierenden Mütter undenkbar, denn sie bedeutet oftmals gleichzeitige Abhängigkeit und Verantwortung für den häuslichen Bereich. Es bedarf einer eigenständigen, unabhängigen finanziellen Absicherung z.B. auch gerade für Frauen, die nach der Kinderphase in eine Berufstätigkeit oder Ausbildung neu einsteigen möchten; sowie eine Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten in den Prüfungsordnungen.
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1 bis maximal 2 Semester am Stück<br>
  
Neben der psychischen und physischen Belastung der Mütter (und wohl auch Väter (ja!, d. Setzer)) kommt noch die mangelnde freie Verfügbarkeit über ihre Zeit hinzu. So stehen die Frauen denn unter Zeitdruck und sind häufig auch räumlich immobiler. Die oft starre Studienorganisation, vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern, die örtlich wie zeitlich fest fixierten Praktika, eine hohe und rigide Arbeitsintensität erschwert die Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung oft weit über die Grenzen der Belastbarkeit. Ein nicht gewolltes Minimalstudium ist oft die Konsequenz. Das Studieren mit Kind darf nicht zum Studieren trotz Kind werden. Jedoch: ein realistisches Selbstbewustsein, selbstgesetzte Ziele auch aus einer schlechten Startposition heraus zu verfolgen, äußerste Arbeitsdisziplin, Organisationsvermögen, Fähigkeit, Bedürfnisse anderer Leute aufzunehmen, Konsensfähigkeit, sich nicht zu verzetteln, sondern sich auf das wesentliche zu konzentrieren, mit knapper Zeit effizient zu haushalten - dies sind einige der Fähigkeiten, die die Gruppe der Studierenden mit Kindern ihr eigen nennen können. Diese machen sie für viele ArbeitgeberInnen hochinteressant. Auch verleihen sie der Studienzeit einen wichtigen, oft im Rahmen einer bloßen Leistungsuniversität vergessenen Aspekt, nämlich den der eigenen Entwicklung.
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<br>'''Kindergeld'''<br>Kindergeld kann beantragt werden nach der Geburt des Kindes, der Kindergeldantrag sollte innerhalb von vier Monaten gestellt werden da sonst der Anspruch auf den ersten Monat erlischt<br>1.+2. Kind 184 €<br>2. Kind 190€<br>3. Kind 215€<br>Als erstes Kind gilt immer jenes, welches das älteste ist für das die Eltern Kindergeld erhalten.  
  
Die gemachten Verbesserungsvorschläge sind auf die Lebenssituation der studierenden Eltern ausgerichtet. Damit sie wirksam werden können, muss die Diskussion darüber in breite Kreise getragen werden. Gleichzeitig sollte man sich der Begrenztheit dieser Vorschläge bewusst sein, denn die Aufhebung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung bleibt davon unberührt.<br>
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'''Elterngeld'''
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*Voraussetzung: Minderung des Einkommens.
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*67% des letzten Einkommens (zugrunde gelegt werden üblicherweise die letzten 12 Monate).
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*Mindestens 300€, maximal 1800€.
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*Geringverdiener erhalten für je 2 € unter 1000€ des zugrunde gelegten Einkommens 0,1% mehr bis zu einem Maximum von 100% entspricht 340€ Einkommen und darunter.
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*Sog. Besserverdiener erhalten für je 2€ über 1200€ Einkommen 0,1% weniger Elterngeld bis zu einem Minimum von 65% (statt 67%) bei 1240€ + Einkommen.
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*Ohne vorheriges Einkommen erhält man den Mindestbetrag von 300€.
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*Bezugsdauer: bis zu 12 Monate für einen Elternteil, bis zu 14 Monate die sich die Elternteile Aufteilen können, wobei jeder mindestens 2 Monate betreuen muss. Alleinerziehende und Eltern bei denen ein Elternteil nicht in der Lage ist zu betreuen (durch Behinderung o.Ä.) erhalten volle 14 Monate Elterngeld.
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*Halbierung des Elterngeldes führt zu Verdopplung der Bezugsdauer (z.B. statt 12*300€ 24*150€).
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*Bis zu 30 Wochenstunden darf man zum Elterngeld hinzuverdienen.
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<br>'''BAföG'''
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Verlängerung der Regelstudienzeit um:<br>Schwangerschaft: 1Semester für die Mutter<br>1.bis 5. Lebensjahr des Kindes: je ein Semester<br>6.und 7. Lebensjahr zusammen ein Semester<br>8. bis 10 Lebensjahr zusammen ein Semester
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Anrechnung auf Zuverdienest bei BAföG:<br>Je Kind ohne eigenes Einkommen außer Kindergeld: 435€ +5% auf den übrigen Verdienst<br>Alleinerziehende: Für Kinderbetreuung 175€ beim ersten Kind und 85€ je weiterem Kind.
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In Urlaubssemestern wird KEIN BAföG gezahlt.
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'''Wohngeld'''
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Wer theoretisch Anspruch auf BAföG hat, erhält kein Wohngeld.<br>Student/Innen mit Kindern hingegen erhalten Wohngeld wenn das Kind in Ihrem Haushalt wohnt. Wohngeldberechtigte Person ist das Kind. Wohngeld wird individuell berechnet und normalerweise für ein Jahr bewilligt, danach muss neu beantragt werden.
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'''Kinderbetreuung '''<br>Das Studentenwerk stellt 90 Familienwohnungen in der Altstadt bereit (zwischen 38 und 70 m²). Die Idee hierbei ist, dass sich zwischen den Bewohnern Betreuungsnetzwerke bilden.<br>Weiteren Wohnraum stellt die Bauhütte Heidelberg bereit. <br>Vom Studentenwerk bereitgestellte Betreuungsangebote: <br>Kinderkrippe INF 685: 40 Plätze (ca. 2 Monate bis 3 Jahre) <br>Kinderhaus der Universität INF 685: 40 Plätze (ca. 2 Monate bis 3 Jahre) <br>Krabbelstube Humboldtstraße 19: 20 Plätze (ca. 1 bis 3 Jahre) <br>Kindertagheim Humboldtstraße 17 35 Plätze (3 bis 6 Jahre) <br>Kindertagheim INF 159: 20 Plätze (3 bis 6 Jahre) <br>Kindertagheim INF 159 (Klinikum): 40 Plätze (3 bis 6 Jahre) <br>Kinderhaus der Universität INF 159: 20 Plätze (3 bis 6 Jahre)
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<br>'''Elterninitiativen '''<br>Wullewatsch eV&nbsp;: Eliette Greiner<br>Mozartstraße 29 (Eingang im Garten), 69121 Heidelberg<br>Tel: 0 62 21 / 185 40 118<br>am Besten per E-Mail zu erreichen: wullewatsch-hd@web.de
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Plöck 50 Christoph Danner<br>Tel: 0 62 21&nbsp;/&nbsp;16 60 23
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Darüber hinaus gibt es diverse Kindertagesstätten und Krippen. Am besten findet man die Adressen unter http://www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1099260/index.html
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In Heidelberg wohnende Personen erhalten für die Heidelberger Kindertageseinrichtungen einen Betreuungsgutschein sofern das bereinigte anrechenbare Bruttoeinkommen der Eltern (= Bruttojahreseinkommen der Eltern zuzüglich aller anderen Einkünfte (Kindergeld etc.) abzüglich 322 € pro Monat je Person, die außer den Eltern und dem betreffenden Kind im Haushalt wohnt) 4500 € monatlich nicht überschreitet.<br>Die Gutscheine betragen 50, 75 oder 100 € pro Monat je nach Betreuungsbedarf. Sie sind ein Jahr gültig und müssen rechzeitig neu beantragt werden!
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Zuschuss für Tagesbetreuung bei Tagesmüttern:<br>Seit 2010 können Eltern in Heidelberg, wenn sie berufstätig, in Aus- oder Weiterbildung oder arbeitsuchend sind Zuschüsse für Tagesmutterzeit beantragen. Die Tagesmutter bekommt 3,90€ pro Stunde, die Eltern zahlen Einkommensabhängig einen Beitrag an das Jugendamt. Zuständig:<br>
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Kinder- und Jugendamt<br>Frau Lorenz<br>Friedrich-Ebert-Platz 3<br>69117 Heidelberg<br>Telefon: 06221 58-37790<br>E-Mail:&nbsp;brigitte.lorenz@heidelberg.de<br>vormittags, außer mittwochs, von 8 bis 12 Uhr&nbsp;
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Kinder-und Jugendamt
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<br>'''Kinder- und Jugendamt'''<br>
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<br>Friedrich-Ebert-Platz 3<br>69117 Heidelberg <br>Telefon: 06221 58-31510 und 58-31520<br>Fax: 06221 58-48510<br>Dienstag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 13.30 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung
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Postanschrift:<br>Postfach 10 55 20<br>69045 Heidelberg
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<br>Für Studierende aus dem Rhein Neckar Gebiet abgesehen von Weinheim:
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Jugendamt im Landratsamt<br>Kurfürsten Anlage 38-40<br>69115 Heidelberg
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Postfach 104680<br>69036 Heidelberg<br>Telefon: 06221/522-1559<br>Fax: 06221/522-1530<br>E-Mail: jugendamt@rhein-neckar-kreis.de<br>Homepage: http://www.rhein-neckar-kreis.de<br>Allgemein: Mo-Do 7.30 bis 17.00 Uhr, Fr. 7.30 bis 15.30 Uhr
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<br>Studierende in Weinheim:
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Amt für Jugend und Soziales<br>Dürrestraße 2&nbsp;<br>69469 Weinheim<br>&nbsp;Amtsleiter:<br>&nbsp;<br>&nbsp;Sekretariat:<br>&nbsp;Heinrich Amann<br>&nbsp;<br>&nbsp;Frau Weimar
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Telefon 06201 / 82 -&nbsp;252<br>Telefax 06201 / 82 -&nbsp;505<br>jugendamt@weinheim.de <br>Öffnungszeiten:<br>&nbsp;Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag<br>08.00 - 12.00 Uhr<br><br>
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Donnerstag<br>14.00 -&nbsp;19.00 Uhr<br><br>
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Mittwoch geschlossen<br>&nbsp;<br>&nbsp;
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'''Beratungsstellen'''
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<u>Sozialberatung</u>
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Sprechzeiten und Ort<br>Inge Rehling<br>Soziotherapeutin<br>Di 14.00-16.00 Uhr in der PBS<br>Mi 12.30-15.30 Uhr in der PBS<br>Do 10.00-12.00 Uhr in der PBS<br>Tel. 0 62 21 / 54 37 58<br>Persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.<br>Anschrift<br>Studentenwerk Heidelberg<br>PBS / Sozialberatung<br>Gartenstraße 2<br>69115 Heidelberg<br>Tel: 0 62 21 / 54 37 50<br>Fax: 0 62 21 / 54 37 60<br>E-Mail: sozb@stw.uni-heidelberg.de<br>Hier wird auch zum Studium mit Kind beraten.
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<u>Pro Familia</u><br>
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Hauptstr.79, 69117 Heidelberg<br>Telefon 06221 / 184440<br>Telefax 06221/ 168013<br>http://www.profamilia-heidelberg.de/<br>E-Mail: heidelberg@profamilia.de<br>Termine nach Vereinbarung
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<u>Arbeiterwohlfahrt</u><br>Adlerstraße 1/5 -1/6<br>69123 Heidelberg<br>Tel.: 06221 - 73921-0
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Kinderschutzzentrum Adlerstraße 1/5 - 1/6, 69123 Heidelberg<br>Tel.: 0 62 21 / 7 39 21-35<br>Mail: Kinderschutz-zentrum@awo-heidelberg.de
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<br><u>Internationales Frauen- und Familienzentrum Heidelberg e. V</u>. <br>Forum 5 <br>Jeden Donnerstag <br>14 – 16 Uhr <br>offene Sprechstunde&nbsp; <br>Hauptstelle <br>Theaterstr. 16 <br>69117 Heidelberg
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Telefonische Sprechzeiten <br>Montag bis Freitag 12 – 14 Uhr <br>Telefon: 06221/182334
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<br><u>Caritas</u>
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Psychologische Beratungsstelle<br>für Kinder, Jugendliche und Eltern<br>Bahnhofstraße 55/57<br>69115 Heidelberg<br>Mail: team@psychologischeberatung-hd-caritas.de
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Montag bis Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br>Montag bis Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br>Freitag: 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br>Telefon: 06221/ 40 90 24<br>Fax: 06221/ 4 37 97 00
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<u>Fachschaftskonferenz Heidelberg</u><br>Sozialreferat
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Beratung Studieren mit Kind:
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Mittwochs 13-15 Uhr
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Sozialberatung:
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Freitag 11-13 Uhr c.t. und nach Vereinbarung
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Zentrales Fachschaftenbüro (ZFB)<br>Albert-Ueberle-Str. 3-5<br>69120 Heidelberg
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Tel.: 06221/ 54-2456<br>Fax: 06221/ 54-2457<br>E-Mail: soziales@urz.uni-heidelberg.de
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Tatsächlich lastet die Erziehung und Betreuung von Kindern unserer Gesellschaft und auch im Studium hauptsächlich auf den Schultern der Mütter, deren Studium darunter nicht selten leidet. Stärker ausgebaut werden sollten daher alle Angebote die eine paritätische Aufteilung der Betreuung und Erziehung unter den Partnern ermöglichen und erleichtern. Dazu gehören auch Wickelmöglichkeiten auf möglichst vielen Herrentoiletten sowohl in den Mensen als auch in den größeren Instituten. <br>Darüber hinaus sollten Institute darauf achten, dass Veranstaltungen nicht ausschließlich und dauerhaft früh morgens oder spät abends stattfinden sollten, da zu diesen Zeiten oft eine Betreuung nicht zu organisieren ist. Ein weiteres Problem, vor dem allerdings nicht nur Eltern stehen sind Ungewissheiten im Stundenplan, vor allem Tutorien (ob verpflichtend oder „nur“ empfohlen) die zu Beginn der Vorlesungszeit nicht feststehen. Für studierende Eltern ist es allerdings noch schwieriger in eine bestehende Zeitplanung noch nachträglich Zeiten einzufügen. Die Folge ist nicht selten, dass Tutorien, soweit nicht Verpflichtend, einfach nicht besucht werden. Der Versuch diese zusätzlichen Termine wahrzunehmen bedeutet oft Stress für die Studierenden Eltern. Hierbei muss allerdings noch einiges an Hirnschmalz investiert werden um Abhilfe zu schaffen<br>Elternsein im Studium verkommt leider oft zum Studium trotz Kind und somit dazu, nur die notwendigen Scheine einzusammeln. Das ist weder im Interesse der Studierenden noch der Gesellschaft. Flexiblere Studienordnungen und Fristen sind notwendig um hier Abhilfe zu schaffen.  
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Version vom 10. April 2011, 00:07 Uhr

Eine Herausforderung an das Organisationstalent ist das Studieren mit Kind/ern. Hierzu gibt es Hilfen insbesondere vom Studentenwerk, auch wenn diese weiterhin ausbaufähig währen. Üblicherweise können Student/Innen mit Kindern mit dem Verständnis der Dozenten und Dozentinnen rechnen, sollten allerdings immer vorsichtig nachfragen ob es in Ordnung ist z.B. das Baby in die Vorlesung mitzunehmen und Verspätungen durch Kinderbetreuung (Kindergartenöffnungszeiten etc.) soweit vorhersehbar ankündigen. Bei Abgabeterminen lassen die meisten mit sich reden, soweit es der Studiengang erlaubt. Hier sind die alten Studiengänge derzeit einfach oft wesentlich flexibler.


Urlaubssemester

1 bis maximal 2 Semester am Stück


Kindergeld
Kindergeld kann beantragt werden nach der Geburt des Kindes, der Kindergeldantrag sollte innerhalb von vier Monaten gestellt werden da sonst der Anspruch auf den ersten Monat erlischt
1.+2. Kind 184 €
2. Kind 190€
3. Kind 215€
Als erstes Kind gilt immer jenes, welches das älteste ist für das die Eltern Kindergeld erhalten.

Elterngeld

  • Voraussetzung: Minderung des Einkommens.
  • 67% des letzten Einkommens (zugrunde gelegt werden üblicherweise die letzten 12 Monate).
  • Mindestens 300€, maximal 1800€.
  • Geringverdiener erhalten für je 2 € unter 1000€ des zugrunde gelegten Einkommens 0,1% mehr bis zu einem Maximum von 100% entspricht 340€ Einkommen und darunter.
  • Sog. Besserverdiener erhalten für je 2€ über 1200€ Einkommen 0,1% weniger Elterngeld bis zu einem Minimum von 65% (statt 67%) bei 1240€ + Einkommen.
  • Ohne vorheriges Einkommen erhält man den Mindestbetrag von 300€.
  • Bezugsdauer: bis zu 12 Monate für einen Elternteil, bis zu 14 Monate die sich die Elternteile Aufteilen können, wobei jeder mindestens 2 Monate betreuen muss. Alleinerziehende und Eltern bei denen ein Elternteil nicht in der Lage ist zu betreuen (durch Behinderung o.Ä.) erhalten volle 14 Monate Elterngeld.
  • Halbierung des Elterngeldes führt zu Verdopplung der Bezugsdauer (z.B. statt 12*300€ 24*150€).
  • Bis zu 30 Wochenstunden darf man zum Elterngeld hinzuverdienen.


BAföG

Verlängerung der Regelstudienzeit um:
Schwangerschaft: 1Semester für die Mutter
1.bis 5. Lebensjahr des Kindes: je ein Semester
6.und 7. Lebensjahr zusammen ein Semester
8. bis 10 Lebensjahr zusammen ein Semester

Anrechnung auf Zuverdienest bei BAföG:
Je Kind ohne eigenes Einkommen außer Kindergeld: 435€ +5% auf den übrigen Verdienst
Alleinerziehende: Für Kinderbetreuung 175€ beim ersten Kind und 85€ je weiterem Kind.

In Urlaubssemestern wird KEIN BAföG gezahlt.

Wohngeld

Wer theoretisch Anspruch auf BAföG hat, erhält kein Wohngeld.
Student/Innen mit Kindern hingegen erhalten Wohngeld wenn das Kind in Ihrem Haushalt wohnt. Wohngeldberechtigte Person ist das Kind. Wohngeld wird individuell berechnet und normalerweise für ein Jahr bewilligt, danach muss neu beantragt werden.

Kinderbetreuung
Das Studentenwerk stellt 90 Familienwohnungen in der Altstadt bereit (zwischen 38 und 70 m²). Die Idee hierbei ist, dass sich zwischen den Bewohnern Betreuungsnetzwerke bilden.
Weiteren Wohnraum stellt die Bauhütte Heidelberg bereit.
Vom Studentenwerk bereitgestellte Betreuungsangebote:
Kinderkrippe INF 685: 40 Plätze (ca. 2 Monate bis 3 Jahre)
Kinderhaus der Universität INF 685: 40 Plätze (ca. 2 Monate bis 3 Jahre)
Krabbelstube Humboldtstraße 19: 20 Plätze (ca. 1 bis 3 Jahre)
Kindertagheim Humboldtstraße 17 35 Plätze (3 bis 6 Jahre)
Kindertagheim INF 159: 20 Plätze (3 bis 6 Jahre)
Kindertagheim INF 159 (Klinikum): 40 Plätze (3 bis 6 Jahre)
Kinderhaus der Universität INF 159: 20 Plätze (3 bis 6 Jahre)


Elterninitiativen
Wullewatsch eV : Eliette Greiner
Mozartstraße 29 (Eingang im Garten), 69121 Heidelberg
Tel: 0 62 21 / 185 40 118
am Besten per E-Mail zu erreichen: wullewatsch-hd@web.de

Plöck 50 Christoph Danner
Tel: 0 62 21 / 16 60 23

Darüber hinaus gibt es diverse Kindertagesstätten und Krippen. Am besten findet man die Adressen unter http://www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1099260/index.html

In Heidelberg wohnende Personen erhalten für die Heidelberger Kindertageseinrichtungen einen Betreuungsgutschein sofern das bereinigte anrechenbare Bruttoeinkommen der Eltern (= Bruttojahreseinkommen der Eltern zuzüglich aller anderen Einkünfte (Kindergeld etc.) abzüglich 322 € pro Monat je Person, die außer den Eltern und dem betreffenden Kind im Haushalt wohnt) 4500 € monatlich nicht überschreitet.
Die Gutscheine betragen 50, 75 oder 100 € pro Monat je nach Betreuungsbedarf. Sie sind ein Jahr gültig und müssen rechzeitig neu beantragt werden!

Zuschuss für Tagesbetreuung bei Tagesmüttern:
Seit 2010 können Eltern in Heidelberg, wenn sie berufstätig, in Aus- oder Weiterbildung oder arbeitsuchend sind Zuschüsse für Tagesmutterzeit beantragen. Die Tagesmutter bekommt 3,90€ pro Stunde, die Eltern zahlen Einkommensabhängig einen Beitrag an das Jugendamt. Zuständig:

Kinder- und Jugendamt
Frau Lorenz
Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg
Telefon: 06221 58-37790
E-Mail: brigitte.lorenz@heidelberg.de
vormittags, außer mittwochs, von 8 bis 12 Uhr 

Kinder-und Jugendamt


Kinder- und Jugendamt


Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg
Telefon: 06221 58-31510 und 58-31520
Fax: 06221 58-48510
Dienstag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 13.30 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung

Postanschrift:
Postfach 10 55 20
69045 Heidelberg


Für Studierende aus dem Rhein Neckar Gebiet abgesehen von Weinheim:

Jugendamt im Landratsamt
Kurfürsten Anlage 38-40
69115 Heidelberg

Postfach 104680
69036 Heidelberg
Telefon: 06221/522-1559
Fax: 06221/522-1530
E-Mail: jugendamt@rhein-neckar-kreis.de
Homepage: http://www.rhein-neckar-kreis.de
Allgemein: Mo-Do 7.30 bis 17.00 Uhr, Fr. 7.30 bis 15.30 Uhr


Studierende in Weinheim:

Amt für Jugend und Soziales
Dürrestraße 2 
69469 Weinheim
 Amtsleiter:
 
 Sekretariat:
 Heinrich Amann
 
 Frau Weimar

Telefon 06201 / 82 - 252
Telefax 06201 / 82 - 505
jugendamt@weinheim.de
Öffnungszeiten:
 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag
14.00 - 19.00 Uhr

Mittwoch geschlossen
 
 


Beratungsstellen

Sozialberatung

Sprechzeiten und Ort
Inge Rehling
Soziotherapeutin
Di 14.00-16.00 Uhr in der PBS
Mi 12.30-15.30 Uhr in der PBS
Do 10.00-12.00 Uhr in der PBS
Tel. 0 62 21 / 54 37 58
Persönliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Anschrift
Studentenwerk Heidelberg
PBS / Sozialberatung
Gartenstraße 2
69115 Heidelberg
Tel: 0 62 21 / 54 37 50
Fax: 0 62 21 / 54 37 60
E-Mail: sozb@stw.uni-heidelberg.de
Hier wird auch zum Studium mit Kind beraten.


Pro Familia

Hauptstr.79, 69117 Heidelberg
Telefon 06221 / 184440
Telefax 06221/ 168013
http://www.profamilia-heidelberg.de/
E-Mail: heidelberg@profamilia.de
Termine nach Vereinbarung


Arbeiterwohlfahrt
Adlerstraße 1/5 -1/6
69123 Heidelberg
Tel.: 06221 - 73921-0

Kinderschutzzentrum Adlerstraße 1/5 - 1/6, 69123 Heidelberg
Tel.: 0 62 21 / 7 39 21-35
Mail: Kinderschutz-zentrum@awo-heidelberg.de



Internationales Frauen- und Familienzentrum Heidelberg e. V.
Forum 5
Jeden Donnerstag
14 – 16 Uhr
offene Sprechstunde 
Hauptstelle
Theaterstr. 16
69117 Heidelberg

Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag 12 – 14 Uhr
Telefon: 06221/182334


Caritas

Psychologische Beratungsstelle
für Kinder, Jugendliche und Eltern
Bahnhofstraße 55/57
69115 Heidelberg
Mail: team@psychologischeberatung-hd-caritas.de

Montag bis Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Telefon: 06221/ 40 90 24
Fax: 06221/ 4 37 97 00


Fachschaftskonferenz Heidelberg
Sozialreferat

Beratung Studieren mit Kind:

Mittwochs 13-15 Uhr

Sozialberatung:

Freitag 11-13 Uhr c.t. und nach Vereinbarung

Zentrales Fachschaftenbüro (ZFB)
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69120 Heidelberg

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Tatsächlich lastet die Erziehung und Betreuung von Kindern unserer Gesellschaft und auch im Studium hauptsächlich auf den Schultern der Mütter, deren Studium darunter nicht selten leidet. Stärker ausgebaut werden sollten daher alle Angebote die eine paritätische Aufteilung der Betreuung und Erziehung unter den Partnern ermöglichen und erleichtern. Dazu gehören auch Wickelmöglichkeiten auf möglichst vielen Herrentoiletten sowohl in den Mensen als auch in den größeren Instituten.
Darüber hinaus sollten Institute darauf achten, dass Veranstaltungen nicht ausschließlich und dauerhaft früh morgens oder spät abends stattfinden sollten, da zu diesen Zeiten oft eine Betreuung nicht zu organisieren ist. Ein weiteres Problem, vor dem allerdings nicht nur Eltern stehen sind Ungewissheiten im Stundenplan, vor allem Tutorien (ob verpflichtend oder „nur“ empfohlen) die zu Beginn der Vorlesungszeit nicht feststehen. Für studierende Eltern ist es allerdings noch schwieriger in eine bestehende Zeitplanung noch nachträglich Zeiten einzufügen. Die Folge ist nicht selten, dass Tutorien, soweit nicht Verpflichtend, einfach nicht besucht werden. Der Versuch diese zusätzlichen Termine wahrzunehmen bedeutet oft Stress für die Studierenden Eltern. Hierbei muss allerdings noch einiges an Hirnschmalz investiert werden um Abhilfe zu schaffen
Elternsein im Studium verkommt leider oft zum Studium trotz Kind und somit dazu, nur die notwendigen Scheine einzusammeln. Das ist weder im Interesse der Studierenden noch der Gesellschaft. Flexiblere Studienordnungen und Fristen sind notwendig um hier Abhilfe zu schaffen.