Sozialtelefon: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. März 2011, 22:32 Uhr

Wenn ihr Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung (s.o., beim Bürgeramt stellen) oder BAföG bekommt, könnt ihr auch den Sozialtarif der Telekom AG in Anspruch nehmen. Wenn ihr die entsprechende Bescheinigung vorlegt, werden 6,94 Vergünstigung auf die monatliche Telefonrechnung angerechnet (jedoch nicht auf die Grundgebühr, und nur für Telekom-Verbindungen). Die Gebührenermäßigung wird jeweils so lange bewilligt, wie die Rundfunkgebührenbefreiung bzw. das BAföG noch läuft. Der Antrag kann bei jeder Telekom-Stelle gestellt werden, Infos gibt's auch unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-33 01 000.