Rundfunkbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Wichtig für Studierende ist vor allem die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Hierfür müsst ihr BAföG erhalten und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag  + einen Nachweis zur Berechtigung zur Rundfunkbefreiung an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (50656 Köln) schicken. Den Nachweis zur Berechtigung zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhaltet ihr vom Studierendenwerk und könnt ihr dort verlangen sobald euer BAföG genehmigt wurde.
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Aktuelle Version vom 16. August 2016, 16:49 Uhr

Erste Infos dazu findet ihr hier: https://www.stura.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Fachschaften_Orientierung/Flyer_Rundfunkbeitrag

Wichtig für Studierende ist vor allem die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Hierfür müsst ihr BAföG erhalten und einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag + einen Nachweis zur Berechtigung zur Rundfunkbefreiung an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (50656 Köln) schicken. Den Nachweis zur Berechtigung zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhaltet ihr vom Studierendenwerk und könnt ihr dort verlangen sobald euer BAföG genehmigt wurde.