Vom Umgang mit Sozialbehörden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Juni 2011, 14:22 Uhr
Die folgende Aufstellung gilt für alle Behörden, die nach dem Sozialgesetzbuch verfahren, also BAföG, Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rentenversicherung, gesetzl. Krankenkasse, Sozialhilfe usw.
Diese Aufstellung ersetzt nicht die Rechtsberatung im Streitfall. Sie soll dir aber Anhaltspunkte vermitteln, so dass du der SachbearbeiterIn nicht vollkommen ausgeliefert bist, und du einige Probleme von vorneherein vermeiden kannst.