Organe der studentischen Selbstverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. Juli 2018, 01:31 Uhr
Im Juli 2012 wurde in Baden-Württemberg wieder eine gesetzliche Studierendenvertretung (Verfasste Studierendenschaft, kurz: VS) eingeführt. Sie bildet die Grundlage für jegliche offizielle studentische Selbstverwaltung. Eine Verfasste Studierendenschaft und damit studentische Selbstverwaltung igbt es in allen Bundesländern außer in Bayern. In Baden-Württemberg war die VS zuvor 1977 abgeschafft worden. Die meisten ihrer Aufgaben haben bisher unabhängige Modelle wie die Fachschaftskonferenz (FSK) in Heidelberg übernommen. Mit der VS erhalten die Studierenden in Baden-Württemberg nach über 30 Jahren ihre eigene Stimme zurück: Nicht mehr der Rektor spricht offiziell für die Studierenden, sondern die Studierenden sprechen für sich selbst!
Eine Übersicht über die Universitätsgremien findet ihr hier und hier