Vom Umgang mit Sozialbehörden: Unterschied zwischen den Versionen

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Die folgende Aufstellung gilt für alle Behörden, die nach dem Sozialgesetzbuch verfahren, also BAföG, Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rentenversicherung, gesetzl. Krankenkasse, Sozialhilfe usw.  
 
Die folgende Aufstellung gilt für alle Behörden, die nach dem Sozialgesetzbuch verfahren, also BAföG, Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rentenversicherung, gesetzl. Krankenkasse, Sozialhilfe usw.  
  

Aktuelle Version vom 16. August 2016, 15:35 Uhr

Hinweis des Administrators: Diese Seite ist leider nicht aktuell. Ihre Überarbeitung ist in Planung.

Die folgende Aufstellung gilt für alle Behörden, die nach dem Sozialgesetzbuch verfahren, also BAföG, Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rentenversicherung, gesetzl. Krankenkasse, Sozialhilfe usw.

Diese Aufstellung ersetzt nicht die Rechtsberatung im Streitfall. Sie soll dir aber Anhaltspunkte vermitteln, so dass du der SachbearbeiterIn nicht vollkommen ausgeliefert bist, und du einige Probleme von vorneherein vermeiden kannst.