Adressbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Stadt Heidelberg gibt regelmäßig ein Adressbuch heraus, in dem alle gemeldeten EinwohnerInnen mit Adresse und umgekehrt alle Häuser mit den zugehörigen BewohnerInnen verzeichnet sind. Wer da nicht drinstehen will, muss dem Einwohnemeldeamt Bescheid geben. Am besten bereits bei der Anmeldung ein Antragsformular ausfüllen! Das Meldegesetz sieht auch vor, dass die Weitergabe von Name, Doktorgrad und Anschrift an Parteien und WählerInnengruppen durch schriftliche Erklärung gesperrt werden kann (Parteiensperre) . Zuständig für Heidelberg sind die Bürgerämter. | + | Die Stadt Heidelberg gibt regelmäßig ein Adressbuch heraus, in dem alle gemeldeten EinwohnerInnen mit Adresse und umgekehrt alle Häuser mit den zugehörigen BewohnerInnen verzeichnet sind. Wer da nicht drinstehen will, muss dem Einwohnemeldeamt Bescheid geben. Am besten bereits bei der Anmeldung ein Antragsformular ausfüllen! Das Meldegesetz sieht auch vor, dass die Weitergabe von Name, Doktorgrad und Anschrift an Parteien und WählerInnengruppen durch schriftliche Erklärung gesperrt werden kann (Parteiensperre) . Zuständig für Heidelberg sind die Bürgerämter. |
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Version vom 26. Juni 2011, 15:48 Uhr
Die Stadt Heidelberg gibt regelmäßig ein Adressbuch heraus, in dem alle gemeldeten EinwohnerInnen mit Adresse und umgekehrt alle Häuser mit den zugehörigen BewohnerInnen verzeichnet sind. Wer da nicht drinstehen will, muss dem Einwohnemeldeamt Bescheid geben. Am besten bereits bei der Anmeldung ein Antragsformular ausfüllen! Das Meldegesetz sieht auch vor, dass die Weitergabe von Name, Doktorgrad und Anschrift an Parteien und WählerInnengruppen durch schriftliche Erklärung gesperrt werden kann (Parteiensperre) . Zuständig für Heidelberg sind die Bürgerämter.