Adressbuch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Das Dschungelbuch - bis 2021
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (1 revision)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Stadt Heidelberg gibt regelmäßig ein Adressbuch heraus, in dem alle gemeldeten EinwohnerInnen mit Adresse und umgekehrt alle Häuser mit den zugehörigen BewohnerInnen verzeichnet sind. Wer da nicht drinstehen will, muss dem Einwohnemeldeamt Bescheid geben. Am besten bereits bei der Anmeldung ein Antragsformular ausfüllen! Das Meldegesetz sieht auch vor, dass die Weitergabe von Name, Doktorgrad und Anschrift an Parteien und WählerInnengruppen durch schriftliche Erklärung gesperrt werden kann (Parteiensperre) . Zuständig für Heidelberg sind die Bürgerämter. <div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[Die Hochschullandschaft]]</div><div id="lev3">[[Studentische Gruppen]]</div></div>
+
Die Stadt Heidelberg gibt regelmäßig ein Adressbuch heraus, in dem alle gemeldeten EinwohnerInnen mit Adresse und umgekehrt alle Häuser mit den zugehörigen BewohnerInnen verzeichnet sind. Wer da nicht drinstehen will, muss dem Einwohnemeldeamt Bescheid geben. Am besten bereits bei der Anmeldung ein Antragsformular ausfüllen! Das Meldegesetz sieht auch vor, dass die Weitergabe von Name, Doktorgrad und Anschrift an Parteien und WählerInnengruppen durch schriftliche Erklärung gesperrt werden kann (Parteiensperre) . Zuständig für Heidelberg sind die Bürgerämter.
 +
<div id="hornav"><div id="lev1">[[Hauptseite]]</div><div id="lev2">[[Ämter, Formalkram und das liebe Geld]]</div><div id="lev3">[[Melderecht für Studierende]]</div></div>

Version vom 26. Juni 2011, 15:48 Uhr

Die Stadt Heidelberg gibt regelmäßig ein Adressbuch heraus, in dem alle gemeldeten EinwohnerInnen mit Adresse und umgekehrt alle Häuser mit den zugehörigen BewohnerInnen verzeichnet sind. Wer da nicht drinstehen will, muss dem Einwohnemeldeamt Bescheid geben. Am besten bereits bei der Anmeldung ein Antragsformular ausfüllen! Das Meldegesetz sieht auch vor, dass die Weitergabe von Name, Doktorgrad und Anschrift an Parteien und WählerInnengruppen durch schriftliche Erklärung gesperrt werden kann (Parteiensperre) . Zuständig für Heidelberg sind die Bürgerämter.